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Was sind die wichtigsten Steuerarten für Unternehmen?

Zu den wichtigsten Steuerarten für Unternehmer zählen Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer:
  • Umsatzsteuerpflicht besteht für alle Unternehmer für getätigte Umsätze ab der ersten Rechnungsstellung (ausgenommen z. B. medizinische Berufsgruppen). Von der Steuerpflicht befreit werden können lediglich Kleinunternehmer, deren Umsätze im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 EUR geschätzt werden und im Vorjahr nicht mehr als 17.500 EUR betragen haben.
  • Einkommensteuerpflicht besteht dagegen nur dann, wenn die Gewinne den Freibetrag von derzeit 8.004 EUR überschreiten. Nach der Gewerbeanmeldung werden Gewinn und Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Gründerjahr nach Angaben des Unternehmers vom Finanzamt geschätzt.
  • Die Gewerbesteuer betrifft alle Gewerbetreibende und wird ab einem Freibetrag von 24.500 EUR fällig.
  • Körperschaftssteuer wird ausschließlich für die Gewinne von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Limited) erhoben; einen Freibetrag gibt es hier nicht.

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