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Welcher Betrag zählt bei der Abschreibung?

Bei der Abschreibung wird immer der Nettobetrag zugrunde gelegt, da Sie als Unternehmer die Umsatzsteuer in voller Höhe bei der Vorsteuer berücksichtigen.

Kleinunternehmen sind davon allerdings ausgenommen. Wenn sie keine Vorsteuer zahlen, so dürfen diese bei der Abschreibung auch den Bruttopreis einreichen.

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