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Was ist bei der Beschäftigung von Familienmitgliedern zu beachten?

Wenn Familienmitglieder beim Aufbau des Unternehmens mithelfen, sollten mit diesen ebenso wie mit fremden Arbeitnehmern Arbeitsverträge mit genauer Tätigkeitsangabe geschlossen werden. So kann unter anderem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag des Angehörigen von derzeit 920 Euro (geplant ist eine Erhöhung auf 1.000 Euro für 2011) genutzt und das gezahlte Gehalt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden

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