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Mitbestimmung
Die Mitbestimmung in Deutschland schränkt die Rechte des Eigentümers eines Unternehmens ein und ermöglicht es den Arbeitnehmern, Einfluss auf die Entscheidungen und Entwicklungen im Betrieb/ Unternehmen zu nehmen.
Argumente für Mitbestimmung
Bei der Diskussion um das Thema Mitbestimmung werden verschiedene Argumente angeführt, die die Notwendigkeit der Mitbestimmung verdeutlichen sollen. Zunächst bringt die Umsetzung der Mitbestimmung eine Demokratisierung der Wirtschaft mit sich. Dies, so argumentieren Befürworter, ist vor allem aufgrund der deutschen Geschichte notwendig. Zusätzlich wird die einseitige Macht der Unternehmer gegenüber den Arbeitnehmern durch die Mitbestimmung eingeschränkt, Mitbestimmung bedeutet also auch Machtkontrolle. Auch das Argument der Gleichberechtigung von Arbeit und Kapital zielt in diese Richtung. Als letztes der vier Argumente ist die Forderung nach der Humanisierung der Arbeitswelt anzuführen, die durch die institutionelle Vertretung der Mitarbeiter durch das BetrVG sichergestellt werden soll.
Befürworter gehen aber auch von einem Nutzen der Mitbestimmung für den Arbeitgeber aus. So führt nach deren Argumentation die Mitbestimmung durch die Aus- und Verhandlung von Entscheidungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit des Betriebes. Mitbestimmung führe demnach zu einer höheren Motivation bei den Arbeitnehmern, da sie auf diese Weise ihre Interessen berücksichtigt sehen.
Mitbestimmung auf Unternehmensebene und betrieblicher Ebene
Man kann zwischen betrieblicher Mitbestimmung und der Mitbestimmung auf Unternehmensebene unterscheiden. Als Betrieb gilt im arbeitsrechtlichen Sinne die organisatorische Einheit mit der bestimmte arbeitstechnische Zwecke auf eine bestimmte Dauer verfolgt werden. Das Unternehmen ist dagegen jene organisatorische Einheit, mit der wirtschaftliche oder ideelle Ziele verfolgt werden (in einem Unternehmen können ein oder mehrere Betriebsstätten bestehen). Aufgrund der Unterscheidung zwischen Unternehmen und Betrieb gibt es auch jeweils einschlägige Gesetzestexte. Auf Betriebsebene regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung, auf Unternehmensebene (je nach Rechtsform und Unternehmensgröße) wird die Mitbestimmung im Aufsichtsrat im sog. Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Mitbestimmungsgesetz aus dem Jahr 1976 geregelt.
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