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Fragen und Antworten zur Limited

Was tun, wenn meine Limited in England gelöscht wurde?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Limited in England rückwirkend über einen Zeitraum von sieben Jahren wiederherzustellen. Es handelt sich um ein förmliches Gerichtsverfahren, welches mindestens drei Monate dauert und Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro verursacht (Restoration of a Company to the Register).

Hat die gelöschte Limited in Deutschland noch Vermögen und soll gleichwohl nicht wiederhergestellt werden, kann ein sog. Nachtragsliquidator durch das zuständige Handelsregister bestellt werden, der dann die Restegesellschaft abwickeln kann.

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