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Fragen und Antworten zur Limited

Was tun, wenn das Handelsregister meine Unterlagen nicht akzeptiert?

Grundsätzlich kann im Eintragungsverfahren jederzeit nachgebessert werden. Sollte ein unberechtigte Forderung seitens des Registergericht vorliegen, kann auch schon gegen die sog. Zwischenverfügung das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden. Hilft das Gericht der Beschwerde nicht ab, so muss es die Sache dem zuständigen Landgericht zur Entscheidung vorlegen. Hilft auch dieses der Beschwerde nicht ab oder weist diese zurück, so ist die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht zulässig. Sofern das Oberlandesgericht von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will, hat es die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.

In der einfachen Beschwerde ist es grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich Nachbesserungen zur Anmeldung vorzunehmen. Dies gilt auch für die Einreichung weiterer Unterlagen.

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