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Fragen und Antworten zur Limited

Kann ich die Limited in eine GmbH umwandeln?

Ja, durch eine grenzüberschreitende Verschmelzung. Zu beachten ist, dass es sich sowohl in England, wie auch in Deutschland um förmliche Verfahren handelt.

Zweckmäßigerweise werden zunächst die Limited Anteile nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Wird ein "guter" Wert erreicht, wird im Wege der Sachgründung, mit einem Teil dieses Wertes die GmbH gegründet. Ein evtl. überschießender Wert kann in die Kapitalrücklage der GmbH gebucht werden.

Selbstverständlich kann aber auch eine Bargründung der GmbH stattfinden.
Danach wird das eigentliche Verschmelzungsverfahren eingeleitet. Es muss ein Verschmelzungsplan aufgestellt und in Deutschland und England ausgelegt werden. Dann wird ein directors report zur Verschmelzung erstellt und der Verschmelzungsbeschluss gefasst. Nach Erhalt der Verschmelzungsbescheinigung vom High Court in London, kann die Verschmelzung in das deutsche Handelsregister eingetragen werden und ist vollzogen.

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