Welche Risiken müssen Firmengründer bei der Namensfindung bedenken?
Nicht nur Privatpersonen, auch viele Gründer sichern sich in der Gründungsvorbereitung eine Domain. Bis zum Unternehmensstart vergehen dann oft noch mehrere Monate. Domainnamen können jedoch gefährliche Stolpersteine sein. Bereits die Registrierung einer Domain kann Namensrechte Dritter verletzen. Das so genannte Prioritätsprinzip, das demjenigen die Domain zusagt, der Sie zuerst registriert hat, ist nur eingeschränkt gültig. Eine Domain ist vorrangig als Adresszuordnung zu verstehen. Ein Recht auf die Nutzung eines bestimmten Namens ist damit nicht automatisch verbunden. Markeninhaber oder langjährig bestehende Unternehmen können für die Domainnutzung zum Problem werden. Ein teurer Rechtsstreit ist häufig die Folge, der gerade in der Gründungsphase ein gefährliches Kostenrisiko darstellt.
Eine Domainanmeldung führt nicht unmittelbar zu einem Schutzrecht. Erst wenn die Domain längere Zeit genutzt wird und der Inhaber eine Bekanntheit der Domain nachweisen kann, lassen sich daraus Rechte an der weiteren Namensnutzung ableiten. Gerade in der Gründungsphase, in der dieser Sachverhalt oft nicht gegeben ist, ist daher eine Recherche nach bestehenden Marken und Firmennamen sowie eventuell die Anmeldung einer eigenen Marke eine wichtige Zukunftsinvestition.
Markenrechte können aber schon bei einer Ähnlichkeit zu einem eingetragenen Markennamen verletzt werden. Der Ausgang einer Rechtsstreitigkeit bezüglich einer Namens- oder Schutzrechtsverletzung ist sicherlich ungewiss. Viele Faktoren müssen im Einzelfall berücksichtigt werden. Jedoch verursacht schon eine Abmahnung Kosten von 800 bis 1600 Euro. Wird ein Prozess verloren, können weitere Kosten entstehen, die sich schnell auf Beträge von mehreren zehntausend Euro belaufen können. Daher ist eine rechtliche Prüfung von Namen bereits in der Gründungsvorbereitung sehr wichtig.
Welchen Schutz hat man mit einer eigenen Marke?
Laut Markenrecht besteht Verwechslungsgefahr, wenn ähnliche Namen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet werden. Das Markenrecht unterscheidet dabei vier Arten der Ähnlichkeit:
- Schriftbildähnlichkeit (Bsp.: Korma – Koma)
- Klangähnlichkeit (Klicks – Clix)
- Ähnlichkeit in der Bedeutung (Steinway – Stoneweg) und
- Gleichheit von Namensbestandteilen (Tulex – Tulexis)
Je bekannter die Marke, desto weniger spielt die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen eine Rolle. Also sollten auch Hersteller von Strickwaren ihren Firmennamen nicht unbedingt in Anlehnung an einen populären Softdrink-Giganten wählen.
Die Eintragung einer eigenen Marke sollte aber nicht nur zur Abwendung von potentiellen Rechtsstreitigkeiten gesehen werden. Über ein Schutzrecht in Form einer eigenen Marke zu verfügen, ist auch ein wichtiger Ideen- und Investitionsschutz. Die Studie "Praxis von Markenbewertung und Markenmanagement in deutschen Unternehmen" aus dem Jahr 1999 hatte ergeben, dass der Anteil des Markenwerts am Gesamtunternehmenswert von den Befragten auf durchschnittlich 56 Prozent beziffert wurde. 2005 war dieser Wert noch einmal auf 67 Prozent gestiegen.
Wie sollte man bei der Namensfindung vorgehen?
Tritt man mit einem Namen im Geschäftsalltag auf, so sind vor allem Wettbewerber daran interessiert, dass es zu keiner Verwechslung mit den eigenen Produkten oder Dienstleistungen kommen kann. Das Markenrecht schützt daher auch ähnliche Namen. In der Gründungsphase ist daher folgendes Vorgehen zu empfehlen:
Identitätsrecherchen durchführen:
Bereits in der Namensfindung und auch bei einer Domainregistrierung sollte überprüft werden, ob identische Marken existieren. Dies liefert erste Hinweise zur Risikosituation. Recherchen können bei den jeweiligen Markenämtern durchgeführt werden. Leider gibt es drei Organisationen, bei denen für Deutschland relevante Marken eingetragen sein könnten (DPMA, HABM und WIPO).
Ähnlichkeitsrecherchen durchführen:
Ist man sich eines Namens sicher, sollte eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Oft ist es notwendig, die Ergebnisse durch einen Anwalt auf potentielle Risiken hin zu überprüfen. Die Kosten für eine qualitativ hochwertige Recherche liegen zwischen 29 und mehreren hundert Euro.
Markenanmeldung prüfen:
Die Eintragung einer Marken hat sich in den letzten Jahren als die beste Form der Namenssicherung abgezeichnet. Gerade in der Gründungssituation kann mit einer Marke eine starke Rechtsposition für eine sichere Namensnutzung geschaffen werden. Bestehen bereits identische oder sehr ähnliche Marken, sollte ein Markenanwalt mit der Anmeldung beauftragt werden, da dieser über das Know-how verfügen, Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse entsprechend zu anderen Marken anzugrenzen.
Die Markenanmeldung auf Basis einer Ähnlichkeitsrecherche durch einen Anwalt ausführen zu lassen, ist der sicherste Weg zu einer erfolgreichen Registrierung. Die Kosten für die Registrierung sind immer im Verhältnis zu den wesentlich höheren Kosten zu betrachten, die durch einen Rechtsstreit oder sogar den späteren Verlust eines in den Markt eingeführten Namens entstehen würden.