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Arbeitsrecht

Gekündigt! – Was tun?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Verständlich, denn der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet zunächst einmal unsichere Zukunftsaussichten. Finanziell muss der Gürtel enger geschnallt werden, trotzdem müssen teilweise hohe laufende Verpflichtungen erfüllt werden. Das kann schnell zu Engpässen führen. Deshalb sollte man genau prüfen, welche Schritte man nach der Kündigung ergreift. Wir geben eine Antwort auf die häufigsten Fragen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, ein Anspruch auf eine Abfindung ist bei einer Kündigung grundsätzlich nicht gegeben (es sei denn, z.B. ein geltender Tarifvertrag sieht das vor oder der Arbeitgeber bietet mit der Kündigung eine Abfindung an).

Kann ich beim Arbeitsgericht eine Abfindung einklagen?
Beim Arbeitsgericht können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Klage ist aber darauf gerichtet, dass Sie weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, die Kündigung also nicht rechtens war. Gewinnen Sie den Rechtsstreit, so sitzen Sie wieder auf Ihrem alten Arbeitsplatz.

Und warum hört man dann immer wieder, dass Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Abfindungen herausschlagen?
In den meisten Fällen, in denen es um eine Kündigung geht, einigen sich die Parteien auf eine Abfindung. Drastisch gesagt, "verkauft" der Arbeitnehmer mit der Einigung auf eine Abfindung seinen Arbeitsplatz. 

Mit welcher Abfindung kann man rechnen?
Das ist reine Verhandlungssache. Allerdings gibt es „Faustformeln“ als Berechnungsgrundlage. Eine gängige Formel ist ½ Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr. Nehmen wir ein Beispiel: Der Arbeitnehmer ist seit acht Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt. Sein Bruttogehalt beträgt 3.500 EURO. Nach der Faustformel erhält er 8 x 1.750 Euro = 14.000 Euro.
Aber Achtung: Diese Zahlen sind nur ein Anhaltspunkt. Je nach Branche werden höhere oder auch geringere Summen gezahlt. Schließlich kommt es auch darauf an, wie gut die Chancen im Prozess sind und wie dringend der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden will.

Kann ich gegen jede Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben?
Wenn Sie in kleinen Betrieben beschäftigt sind (bis zu 10 Mitarbeitern), ist das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich nicht anwendbar. Ist das Unternehmen größer, ist das Kündigungsschutzgesetz trotzdem nicht anwendbar, wenn Sie noch nicht lange beschäftigt sind – erst nach sechs Monaten greift der Kündigungsschutz. Dennoch kann im Einzelfall eine Klage Aussicht auf Erfolg besitzen, z.B., wenn Ihnen fristlos gekündigt wurde oder Sie in Kleinbetrieben schon lange Zeit im Unternehmen beschäftigt sind.

Mit welchen Kosten für Gericht und Anwalt muss ich rechnen?
Das kommt darauf an, wie hoch ihr Gehalt ist. Danach bemisst sich der sogenannte Streitwert. Wenn wir als Anhaltspunkt den obigen Beispielsfall mit dem Gehalt von 3.500 Euro nehmen, müssen Sie mit Kosten in Höhe von mehr als 2.000 Euro rechnen.

Und wenn ich verliere? Muss ich dann auch die Kosten des Arbeitgeberanwalts übernehmen?
Die meisten Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht enden in der ersten Instanz. Und dort trägt jede Seite ihre Kosten selbst – egal wer gewinnt oder verliert. 

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sind Arbeitsrechtliche Streitigkeiten in den meisten Fällen abgedeckt, so dass die Rechtsschutzversicherung zahlt. Genaues kann Ihnen Ihre Versicherung sagen.

Ist der Staat nicht verpflichtet, für mich einzustehen und die Verfahrenskosten zu zahlen, wenn ich das nicht kann?
Wenn Sie bedürftig sind und die Sache Aussicht auf Erfolg bietet, können Sie Prozesskostenhilfe vom Staat bekommen. Die Aussicht auf Erfolg wird von den Gerichten in den meisten Fällen bejaht, ob Sie bedürftig sind, muss geklärt werden. Arbeitnehmer mit hohem Einkommen werden in der Regel nicht bedürftig sein, eher haben Geringverdiener Aussicht auf Prozesskostenhilfe.

Muss der Arbeitgeber mir während des Prozesses mein Gehalt  weiter bezahlen?
Der Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Gehalt nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bezahlen. Dauert der Prozess länger (was in der Regel der Fall ist), so erhalten Sie keine Bezüge vom Arbeitgeber mehr.

Das heißt, wenn ich den Prozess gewinne, bekomme ich erst von da ab wieder Gehalt?
Nein, Sie bekommen dann Ihre Bezüge für die Vergangenheit nachbezahlt. Allerdings müssen Sie sich Zahlungen, die die Agentur für Arbeit geleistet hat, anrechnen lassen.

Was ist, wenn ich während des Prozesses einen neuen Job finde? Muss ich die Klage dann zurück ziehen?
Nein. Sie können den Prozess weiter führen. Wenn Sie gewinnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre alte Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Wie lange habe ich Zeit, die Klage bei Gericht einzureichen?
Spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht worden sein.

Mein Arbeitgeber hat mir noch nicht gekündigt, will das aber tun. Er hat mir aber angeboten, einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu schließen. Dafür bekomme ich auch eine Abfindung. Soll ich annehmen?
Vorsicht! Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, riskieren Sie eine Sperre des Arbeitslosengeldes für ca. drei Monate. Außerdem kann  es sein, dass sich der Zeitraum noch verlängert, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Es kann also sein, dass Sie trotz der Abfindung am Ende schlechter dastehen, als wenn Sie eine normale Kündigung erhalten hätten.

Ich habe den Aufhebungsvertrag schon unterschrieben. Kann ich das rückgängig machen?
Viel Hoffnung sollten Sie sich nicht machen. Im Grunde gilt: Vertrag ist Vertrag.

Soll man einen Anwalt mit den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und der Durchführung der Klage beauftragen oder kann man das auch selbst tun?
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und auch die Klage können Sie ohne Anwalt durchführen. Sie sollten aber berücksichtigen, dass das Verfahren in Kündigungssachen für Sie ein unbekanntes Gebiet ist, für Fachanwälte für Arbeitsrecht aber Routine. Außerdem sieht ein Anwalt die Streitigkeit weniger emotional als die Betroffenen. Aus diesem Grunde gelingt es häufig, schnell eine Einigung zu finden.

Aber muss mir der Richter nicht helfen? Der wird doch im Verfahren sagen, welche Chancen ich habe!
Natürlich wird das Gericht seine Rechtsauffassung äußern. Aber: Der Richter muss unparteiisch sein. Er kann nicht ihre Interessen gegen den Arbeitgeber vertreten. Das können nur Sie selbst oder ein Anwalt. 

Autor: Christian Oberwetter

Die Kanzlei Oberwetter & Olfen (Google+) mit Sitz in Hamburg berät in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuer- und Steuerstrafrechts, des IT-Rechts und des Insolvenzrechts. Rechtsanwalt Christian Oberwetter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht , Rechtsanwalt Michael Olfen Fachanwalt für Steuerrecht.
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