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Rechtsformen für Startups und Existenzgründer

Die richtige Unternehmensform finden

Für Gründer ergeben sich oftmals viele Fragen, wenn es schließlich an die Wahl der richtigen Rechtsform geht. Verschiedene Anforderungen müssen dabei bedacht werden, zudem stehen aber auch etliche zentrale Fragen im Raum, die sich zwangsläufig in Bezug auf die Haftung, das Startkapital oder auch formale Aspekte stellen. Ob GbR, OHG, GmbH oder eine der anderen Rechtsformen, die Unterschiede sollten bereits im Vorfeld geklärt sein, damit die Gründung auch in rechtlicher Hinsicht erfolgreich verläuft.

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Rechtsformen – welche Möglichkeiten haben Gründer und Startups?

Wer sich selbständig macht, der kann in der Regel verschiedene Möglichkeiten einer Rechtsform nutzen, gewisse Voraussetzungen müssen allerdings gegeben sein. Grundsätzlich gilt: Die richtige Rechtsform gibt es nicht, denn jede von ihnen hat individuelle Vor- und Nachteile. Am besten sollten im Vorfeld zunächst folgende Fragen geklärt werden, damit bereits eine erste Eingrenzung stattfinden kann:

1.    Wer wird das Unternehmen leiten?

2.    Wie viele künftige Gründer wird das Unternehmen haben?

3.    Wie viel Eigenkapital ist vorhanden?

4.    Wie hoch sind die Risiken?

5.    Wie hoch soll der Aufwand an Formalitäten sein?

6.    Soll die persönliche Haftung beschränkt werden?

7.    Wie hoch soll die Kreditwürdigkeit des Unternehmens sein?

8.    Muss oder soll eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen?

Die Wahl der Rechtsform stellt im Grunde die Basis des Unternehmens dar, sollte also möglichst solide sein. Es gilt daher, diese stets im Blick zu haben und in regelmäßigen Abständen auf ihren Nutzen hin zu kontrollieren. Später eintretende Veränderungen – beispielsweise Expansion oder höheres Haftungsrisiko – können durchaus dafür sorgen, dass die Unternehmensform im Nachhinein angepasst werden muss. Generell sollten Gründer sich hier jedoch nicht nur komplett auf ihr eigenes Knowhow verlassen, sondern besser frühzeitig einen Experten aufsuchen. Ein Anwalt oder auch Steuerberater kann hier wichtige Fragen beantworten und erstes Licht ins Dunkel bringen.

Unterschieden wird zwischen den Unternehmensformen

•    Einzelunternehmen,  

•    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),

•    Partnerschaftsgesellschaft (PartGes),

•    Offene Handelsgesellschaft (OHG),

•    Kommanditgesellschaft (KG),

•    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),

•    Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt (UG),

•    Limited (Ltd.),

•    und GmbH & Co.KG

1.    Das Einzelunternehmen

Wer als Existenzgründer ganz allein starten möchte, für den ist die Rechtsform Einzelunternehmen die richtige. Auch hier gibt es jedoch verschiedene Abstufungen, die Gründer sich genauer anschauen sollten. Neben dem klassischen Kleingewerbe als Rechtsform steht so auch noch der Kaufmann als Alternative bereit, genauso wie die Ein-Personen-GmbH, die Unternehmergesellschaft oder die Ein-Personen-AG. Generell lässt sich sagen, dass der Gründer in diesem Fall mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Verluste werden also selbst getragen, Gewinne müssen andererseits aber auch nicht geteilt werden. Organisationsrechtlich handelt es sich beim Einzelunternehmen um die einfachste Unternehmensform.


2.    Personengesellschaften als Rechtsform

Zu den Rechtsformen für Unternehmen gehören außerdem auch verschiedene Arten von Personengesellschaften, darunter die GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG und die Partnergesellschaft. Im Wesentlichen zeichnen Personengesellschaften sich dadurch aus, dass sie aus mehreren Gründern bestehen, kein wesentliches Startkapital aufbringen, dafür allerdings das Risiko der Haftung mit dem Privatvermögen in Kauf nehmen.


3.    Kapitalgesellschaften als Rechtsform

Soll die Haftung hingegen auf das Firmenvermögen beschränkt werden, sodass die Gründer weitestgehend von den Risiken verschont bleiben, dann bietet sich die Nutzung einer Kapitalgesellschaft an. In diesem Fall ist allerdings ein Mindeststartkapital notwendig. Auch hier stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, darunter die GmbH, die englische Limited, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die eingetragene Genossenschaft, wobei letztere allerdings eher selten zum Einsatz kommt.

Die beliebtesten Rechtsformen in Deutschland

Aufgrund der relativ einfachen Gründung, den überschaubaren Vorgaben, Rechten und Pflichten ist der Eintrag als Kaufmann ins Handelsregister (e.K.) die mit Abstand beliebteste Rechtsform. Neben all den Vorteilen ist hier jedoch auch ein wenig Vorsicht geboten, denn einerseits kann sich die Kapitalbeschaffung bei Banken als schwierig erweisen – aufgrund der geringen Sicherheiten –, andererseits haften die Gründer aber auch mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen. Gleich dahinter folgt bereits die GmbH, die rund jedes siebte Unternehmen in Deutschland für sich nutzt. Im Vergleich zum e.K. mögen die Kosten zwar zunächst abschreckend wirken, denn hier wird ein Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig, als Gesellschafter müssen die Betroffenen allerdings nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Aufgrund der vorhandenen Sicherheit ist außerdem auch die Kapitalbeschaffung bei Banken einfacher zu realisieren. Mit einem deutlichen Abstand folgt auf dem dritten Platz die OHG, die in Deutschland nur etwa halb so oft wie die GmbH zum Einsatz kommt. Mindestens zwei Personen sind hier für die Gründung notwendig, eine Kapitaleinlage ist zwar notwendig, aber nicht fest geregelt, wodurch die Kapitalbeschaffung wiederum einfacher gestaltet werden kann. Aufgrund der Treuepflicht ist es den Gesellschaftern nicht gestattet, gleichartige Unternehmungen in der gleichen Branche durchzuführen.

 

Wo und wie wird gegründet?

Sind die wichtigsten Fakten zur Unternehmensform geklärt, so geht es an die Umsetzung. Ein Geschäftsplan sollte spätestens jetzt detailliert aufgestellt werden, sofern dies nicht bereits im Vorfeld geschehen ist. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sollten nun in jedem Fall feststehen und genau definiert werden, darunter beispielsweise Punkte wie die allgemeine Geschäftsidee, die Darlegung der Marktanalyse, die operativen und strategischen Maßnahmen sowie die notwendigen finanziellen und personellen Mittel, außerdem sollten Prognosen der Umsatz- und Gewinnermittlung aufgestellt werden.

Ein nicht zu unterschätzender Punkt ist außerdem die Unterstützung durch den Staat, denn sowohl Beratungsförderungen als auch Existenzgründungsförderungen sind beispielsweise durch das KfW-StartGeld, ein Darlehen des Bundes, möglich. Um den Start in die Selbständigkeit zu erleichtern, bieten sich außerdem Alternativen wie der KfW-Unternehmerkredit oder das ERP-Kapital für Gründung an. Diejenigen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbständig werden möchten, können außerdem einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Sind alle Vorbereitungen getroffen, so erfolgt nun die Anmeldung der Unternehmens- oder Existenzgründung beim Finanzamt, aber auch weitere Ämter und Behörden müssen in der Regel besucht werden. Neben der Rechtsformfrage existieren zahlreiche weitere Fragen, die sich bei einer Unternehmensgründung ergeben. So interessieren nicht selten, welche Unterlagen bei der Bank für die Finanzierung vorzulegen sind oder welche steuerlichen Aspekte beachtet werden müssen. Es lassen sich zum einen online zum Thema Gründen eines Unternehmens verschiedenste Informationen finden oder aber der zukünftige Unternehmer lässt sich von einer geeigneten Ansprechperson, beispielsweise von einer kompetenten Kanzlei, umfangreich zu den Themen beraten. Insgesamt gibt die gewählte Rechtsform eines Unternehmens den rechtlichen Rahmen vor, die die wichtigsten Strukturmerkmale der Unternehmung beschreibt und bestimmt.

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