<< Themensammlung Recht

Vier gewinnt

AGB und Co für Shopbetreiber

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum sind die vier Rechtsdokumente im B2C (Business to Consumer) –Handel, die in keinem Shop fehlen dürfen. 

Kunden legen immer mehr Wert auf vollständige und transparente Informationen, inhaltliche Fehler können von Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinen kostenpflichtig abgemahnt werden. Ein Überblick für Sie.

AGB

AGB bieten Onlinehändlern die Möglichkeit, günstige Regelungen für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zu treffen. So kann der Händler per AGB z.B. beim Verkauf von Gebrauchtware die Gewährleistung einschränken oder einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, der es ihm ermöglicht, trotz Auslieferung der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises die rechtliche Position als Eigentümer zu wahren.

Verbraucherschutz wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) großgeschrieben. Daher gibt es für den sog. B2C-Handel eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, die nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgeändert werden dürfen. Ändert der Unternehmer eine dieser Vorschriften dennoch zu seinem Vorteil, so kann diese Klausel nach vorheriger Abmahnung in einem Gerichtsverfahren für ungültig erklärt werden.

Ein beliebte Abmahnfalle sind die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40,– Euro. Nach dem BGB können dem Kunden die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden.  Will der Onlinehändler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss er eine entsprechende Klausel in seine AGB aufnehmen. Der alleinige Hinweis in der Widerrufsbelehrung reicht nicht aus und kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden.

Für die wirksame Einbeziehung müssen die AGB für den Kunden während des Bestellprozesses deutlich wahrnehmbar sein. Dem Kunden müssen die AGB auch in Textform zugeschickt werden.

Widerrufsbelehrung

Verbraucher können fast jeden im Internet geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen bzw. einem Monat widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht muss der Unternehmer den Kunden auch in Textform (per Mail, auf Papier) belehren. Die Erteilung der Widerrufsbelehrung ist wesentliches Element des Widerrufsrechts, da sie die Widerrufsfrist auslöst. Ohne ordnungsgemäße Belehrung steht dem Verbraucher ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu.

Welche Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten, richtet sich danach, zu welchem Zeitpunkt die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in Textform mitgeteilt worden ist.

Eine Frist von 14 Tagen gilt, wenn die Widerrufsbelehrung spätestens bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss mitgeteilt worden ist. Unverzüglich nach Vertragsschluss bedeutet, dass die vollständige Widerrufsbelehrung  spätestens innerhalb eines Tages nach Vertragsschluss zugesendet werden muss, also z.B. in der Bestätigungs-E-Mail.

Die Widerrufsfrist von einem Monat gilt, wenn die Widerrufsbelehrung in Textform erst einen Tag nach Vertragsschluss mitgeteilt wird, also z.B. zusammen mit der Warenlieferung.

Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht ausüben, indem er entweder den Widerruf in Textform erklärt oder indem er die Ware zurücksendet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Ware bzw. die Widerrufserklärung rechtzeitig abgesendet wurde. Das Risiko des Transportverlusts bzw. der Transportbeschädigung der Ware bei der Rücksendung trägt der Unternehmer.

Hinweis!

Notieren Sie sich den 13. Juni 2014. Dann wird eine neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft treten.



Datenschutzerklärung

Die Datenschutz-Pflichten des Shopbetreibers ergeben sich im Wesentlichen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG). Grundsätzlich darf der Shopbetreiber Kundendaten nur dann erheben und nutzen, wenn er sie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt. Dies gilt auch für die Weitergabe der Daten an Dritte. So dürfen z.B. Adressdaten oder Zahlungsinformationen an die jeweiligen Dienstleister übermittelt werden, sofern dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Jede darüber hinausgehende Nutzung von Verbraucherdaten bedarf der ausdrückliche erteilten Zustimmung des Kunden, so z.B. bei der Verwendung seiner

  • E-Mail-Adresse zwecks Zusendung eines regelmäßigen Newsletters
  • Nutzungsdaten zwecks Erstellung eines Kundenprofils

Der Shopbetreiber ist verpflichtet, seine Kunden über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu unterrichten. Die Information über die Nutzung soll zu Beginn des Nutzungsvorgangs erfolgen und muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.

Die Datenschutzerklärung muss insbesondere darüber informieren,

  •  in welchem Maß die Daten genutzt werden und zu welchem Zweck die Nutzung erfolgt
  • dass der Nutzer ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten hat
  • an wen er sich mit seinem Auskunftsersuchen wenden kann (Kontaktadresse)

Impressum

Sobald eine Internetseite einen wirtschaftlichen Hintergrund hat, ist der Anbieter zur Kennzeichnung der wesentlichen Informationen im Impressum verpflichtet.


Die Pflichtangaben des Unternehmers ergeben sich aus § 5 des Telemediengesetzes. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Einzelunternehmer oder eine juristische Person handelt. Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, seinen voll ausgeschriebenen Vor- und Familiennamen und die Anschrift seines Geschäftssitzes zu nennen.

Ist der Betreiber eine juristische Person wie z.B. eine AG oder eine GmbH, so sind u.a. die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte und das Handelsregister anzugeben.

Wenn eine Umsatzsteueridentifikations- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer vorhanden ist, muss diese im Impressum angegeben werden. Die Steuernummer gehört auf die Rechnung, nicht ins Impressum.

Die Angaben sollten zusammengefasst auf der Internetseite unter dem Link "Impressum" aufrufbar sein. Der Link muss leicht auffindbar und von der Startseite aus müssen die Informationen mit nicht mehr als zwei Klicks erreichbar sein.

Alle Anbieter sind verpflichtet, eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu ermöglichen und die E-Mail-Adresse zu nennen. Neben der E-Mail-Adresse sollte eine Telefonnummer genannt oder eine schnelle Beantwortung von Fragen über ein elektronisches Kontaktformular gewährleistet werden.

 

Autor: Dr. Volker Baldus

Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Rechtsservice-Anbieter janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Kunden können sich bei janolaw online Rechtsdokumente wie z.B. AGB, Widerrufsbelehrung etc. selbst erstellen an. Dadurch sparen sie an Zeit und Kosten, nicht aber an Qualität und Rechtssicherheit. Das Unternehmen wurde bereits im Jahr 2000 gegründet und kann damit im schnelllebigen Internet auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. 
Website des Autors
Frau überlegt beim Schreiben
Diese Regeln und Formulierungen helfen

Weiterlesen

Roter Hintergrund Mann mit Smarthone in der Hand
So geht's

Weiterlesen

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt