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Wunderwaffe Mindestlohn? – Argumente dafür

Es gibt, neben weiteren Aspekten, zwei Hauptargumente, die immer wieder als Begründung für die Notwendigkeit eines Mindestlohns in Deutschland angeführt werden:

  • Mindestlohn zum Schutz vor Lohndumping durch ausländische Billiglohnkonkurrenz
  • Mindestlohn zum Schutz vor Armutslöhnen

Mindestlohn zum Schutz vor Lohndumping durch ausländische Billiglohnkonkurrenz

Durch die EU-Osterweiterung und die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist der Druck auf den deutschen Arbeitsmarkt und die dort gezahlten Löhne weiter gestiegen, da immer mehr ausländische Arbeitnehmer zu geringeren Löhnen in Deutschland arbeiten, als inländische Arbeitnehmer. Ein oft zitiertes Beispiel sind hier die deutschen Schlachthöfe. 

Seit im Jahr 1996 die EU-Entsenderichtlinie in Kraft getreten ist, besteht für die EU-Mitgliedsstaaten aber die Möglichkeit, per Gesetz festzuschreiben, dass für ausländische Arbeitskräfte, die vorübergehend in ein EU-Land entsandt werden, die gleichen Arbeitsbedingungen gelten müssen, wie für inländische Arbeitskräfte.  

In Deutschland wurde die EU-Entsenderichtlinie durch das Arbeitnehmerentsendegesetz (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen) lediglich für das Baugewerbe, Maler und Lackierer, für das Abbruch- und Abwrackgewerbe und die Seeschifffahrt umgesetzt. Das Entsendegesetz ist eine Schutzbestimmung für die inländischen Betriebe aufgrund der EU-Regelungen (Dienstleistungsfreiheit etc.). Durch dieses Gesetz gibt es in den genannten Branchen Mindestlöhne, dazu wurden branchenweite Tarifverträge per Verordnung für allgemein verbindlich erklärt.

Ziel war es, die heimischen Arbeiter in der Baubranche vor Lohndumping durch ausländische Billigkonkurrenz zu schützen. Nun wird im Zuge der Diskussion gefordert, das Entsendegesetz auf weitere Branchen auszuweiten, um auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel dem Gaststättengewerbe oder den Schlachtbetrieben, inländische Arbeitnehmer durch einen Mindestlohn vor Lohndumping zu schützen. 

Ein Mindestlohn zum Schutz vor Armutslöhnen

In Deutschland nimmt die Zahl der sog. "working poor", der Menschen, die trotz Arbeit in Armut leben immer weiter zu. Etwa zwölf Prozent der deutschen Beschäftigten (etwa 2,5 Mio. Arbeitnehmer) erhalten Armutslöhne, also Löhne unterhalb der Armutsgrenze, die nicht zur Sicherung des Existenzminimums ausreichen.

Ein Mindestlohn, so ein Argument der Befürworter, würde ein existenzsicherndes Einkommen für alle Arbeitnehmer garantieren. Folgt man dieser Argumentation, würde ein Mindestlohn dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Dabei führen Befürworter eines Mindestlohns immer wieder eine Studie aus den USA aus dem Jahr 1995 an, in der kein Zusammenhang zwischen einer Anhebung des Mindestlohns und steigender Arbeitslosigkeit festgestellt werden konnte.

Weitere Argumente der Befürworter

Befürworter eines Mindestlohns argumentieren, dass mit dem Lohn auch die Effizienz und die Qualität der Mitarbeiter steigen, da ein Mindestlohn zu einer Motivationssteigerung der betroffenen Arbeitnehmer führen würde.

Außerdem würde ein Mindestlohn die Gleichberechtigung der Frau vorantreiben, da Frauen immer noch vielerorts für die gleiche Arbeit schlechter entlohnt werden. Mit einem Mindestlohn ließe sich diese Ungleichheit zumindest in den untersten Lohngruppen beseitigen.

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