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Änderung des Unternehmensnamens

Was ist unter Umfirmierung zu verstehen?

Unter einer Umfirmierung versteht man in Abgrenzung zur wesentlich komplexeren Umwandlung die Änderung der Firma (Handelsnamen) ohne dabei die Rechtsstruktur und/ oder Rechtsform des Unternehmens zu verändern.


Gewerberechtlich
ist eine Umfirmierung unproblematisch möglich und erfolgt durch eine einfache Ummeldung (Anzeige) beim Gewerbeamt. Markenrechtlich ist eine Umfirmierung erheblich schwieriger. Alte, also nicht verwendete Marken müssen gelöscht werden, die neue Marke muss unter Umständen das langwierige Prozedere der Eintragung neu durchlaufen. Schließlich gibt es keine verlässlichen Erkenntnisse darüber nach welchen Regeln der Markt eine Änderung eingeführter Marken akzeptiert. In jedem Fall muss für die Umgewöhnung der Kunden mit einem erheblichen (Kosten-)Aufwand gerechnet werden.

Erfahrungsgemäß ist ein solches Unterfangen mit zahlreichen strategischen und rechtlichen Fragen verbunden, weshalb es nicht ohne fachkundige Beratung in Angriff genommen werden sollte.

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