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Habe ich Anspruch auf Förderung, wenn ich eine bisherige, nebenberufliche Selbstständigkeit in Vollzeit fortsetzen möchte?

Sie werden nur dann gefördert, wenn:

- Sie für die selbstständige Tätigkeit bisher weniger als 15 Stunden aufgewendet haben.

- Deutlich erkennbar ist, dass Sie in der Zeit nach der Existenzgründung keine ausreichenden Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhaltes erzielen werden.

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