<< Themensammlung Überbrückungsgeld

Muss ich nach Bewilligung des ÜGs/des Existenzgründungszuschusses eine Änderung meiner Steuerklasse melden?

Nein. Nach der Bewilligung des Überbrückungsgeldes/des Existenzgründungszuschusses muss eine Veränderung der Steuerklasse nicht gemeldet werden.

Weitere Fragen

zur Übersicht >

Jetzt gratis anmelden und wir unterstützen Sie mit Informationen und aktuellen Lernangeboten!