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Ist es möglich, die Förderung ruhen zu lassen?

Nein. Ihr Anspruch auf Förderung hat nur dann bestand, wenn Sie kontinuierlich während der gesamten Förderung selbstständig sind. Es ist allerdings möglich, dass Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit als freier Mitarbeiter phasenweise eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

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