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Kann ein Antrag auf Förderung nachträglich eingereicht werden?

Ja. Sie müssen allerdings den Antrag auf Förderung beim Arbeitsamt abgeholt haben und das Gewerbe/die freiberufliche Tätigkeit rechtzeitig angemeldet haben. Sie sollten aber mit dem Einreichen des Antrages nicht zu lange warten.

Die Gründung an sich sollte spätestens einen Tag nach Ablauf des Bezuges von Arbeitslosengeld erfolgt sein. Doch erlauben einige Arbeitsämter nach vorheriger Absprache ein Frist von bis zu vier Wochen bis zur Gründung.

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