<< Themensammlung Überbrückungsgeld
Besteht die Möglichkeit, dass ich zusätzlich zum Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld Arbeitslosengeld II erhalte?
Ja. Obwohl Arbeitslosengeld II Bezieher keinen Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld haben besteht die Möglichkeit, während des Bezugs des Existenzgründerschuss bzw. Überbrückungsgeldes Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Diesen Anspruch haben Sie unter Umständen dann, wenn Sie in der Startphase keine Gewinne erzielen und die Gründungsförderung nicht ausreicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Fall erhalten Sie das Arbeitslosengeld II zusätzlich.
Allerdings werden, wenn Sie zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, darauf alle Zuverdienste angerechnet! In Folge dessen dürfen Sie nur noch einen kleinen Teil ihres Gewinns behalten.
Diesen Anspruch haben Sie unter Umständen dann, wenn Sie in der Startphase keine Gewinne erzielen und die Gründungsförderung nicht ausreicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Fall erhalten Sie das Arbeitslosengeld II zusätzlich.
Allerdings werden, wenn Sie zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, darauf alle Zuverdienste angerechnet! In Folge dessen dürfen Sie nur noch einen kleinen Teil ihres Gewinns behalten.
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