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Was passiert, wenn die Existenzgründung scheitert?

Bereits bestehende Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden während der Selbstständigkeit nicht verbraucht, es wird aber während der Selbstständigkeit kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben.

Scheitert die Existenzgründung also, können Sie wieder in ihren alten Leistungsanspruch einsteigen, vorausgesetzt es werden bestimmte Fristen eingehalten:

Der alte Anspruch auf Arbeitslosengeld muss vor weniger als vier Jahren entstanden  sein. Somit ist der erste Tag entscheidend, an dem Sie früher Arbeitslosengeld bezogen haben.

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