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Was passiert, wenn ich den Aufhebungsbescheid bekomme und der Antrag auf ÜG bzw. Existenzgründungszuschuss noch nicht (schriftlich) zugelassen wurde?

Da der Antrag auf Überbrückungsgeld bzw. Existenzgründungszuschuss im Gegensatz zum Aufhebungsbescheid zunächst geprüft werden muss, wird dieser oft einige Tage oder Wochen später zugesendet.

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