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Ist die Dauer des Restanspruchs von Bedeutung?

Es spielt keine Rolle, wie lange noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld  besteht, wenn es um die Höhe und die Dauer der Förderung geht. Darüber hinaus bleibt der Restanspruch in der Regel erhalten und wird auch durch den Bezug einer Förderung nicht reduziert.

So verkürzt sich zum Beispiel der Restanspruch durch den Bezug von Überbrückungsgeld nicht um sechs Monate. Dabei ist allerdings die Rückkehr in die Arbeitslosigkeit und die folgend aktuell werdende Inanspruchnahme des Restanspruchs nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums möglich.

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