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Wie und wann ist die Gewerbesteuer zu entrichten?

Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich an die Gemeinde, auf der sich der Gewerbebetrieb befindet, vorauszuzahlen. Konkret sind die Termine für die Vorauszahlungen auf den 15. Februar, den 15. Mai, den 15. August sowie den 15. November festgesetzt. Dabei beträgt jede Vorauszahlung grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Die Gewerbesteuererklärung muss einmal im Jahr beim Finanzamt abgegeben werden. Den Steuerbescheid jedoch erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, bei der Sie die Steuer entrichten.

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