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Wer ist der Steuerschuldner bei der Gewerbesteuer?

Nach §5 GewStG ist der Unternehmer, also derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird, Steuerschuldner. Somit sind Unternehmer und Steuerschuldner zunächst einmal grundsätzlich identisch.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um einen Einzelbetrieb, so ist die natürliche Person, auf deren Rechnung das Unternehmen betrieben wird, der Steuerschuldner. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese natürliche Person geschäftsfähig ist: Auch ein Minderjähriger, in dessen Namen die gesetzlichen Vertreter agieren, ist als Unternehmer definiert, da der Gewerbebetrieb auf seine Rechnung betrieben wird.

Handelt es sich bei dem Unternehmen um einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, ist die juristische Person Steuerschuldner. (Als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gilt die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften sowie der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.)

Bei Personengesellschaften gibt es laut Gesetz einen Unterschied zwischen  dem ‚Unternehmer‘ und dem ‚Steuerschuldner‘: Als ‚Unternehmer‘ gilt dabei der einzelne Gesellschafter (Mitunternehmer), Steuerschuldner ist jedoch die Personengesellschaft.

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