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Berechnung Überbrückungsgeld

Wie hoch wird mein Überbrückungsgeld sein?

Kalkulation
Soviel Überbrückungsgeld können Sie beziehen!
     
Ergebnis monatlich 6 Monate
Überbrückungsgeld
+ Sozialversicherung
Gesamt

So hoch sind Ihre Sozialversicherungsausgaben gar nicht? - Freuen Sie sich! Die Werte werden einfach pauschal aus den Ausgaben der Bundesagentur in der ersten Hälfte des Vorjahrs errechnet. Sie stehen in keinem direkten Zusammenhang mit den Beitragssätzen der Versicherungen.

Fallbeispiel

Der ledige, kinderlose, in Hamburg lebende Horst H. war leitender Angestellter bei einem Verlag und erhielt ein sehr gutes Gehalt - bis zu seiner Kündigung per 01.03.2006. Sein Gehalt lag in den letzten 12 Monaten durchgängig über der Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung in Höhe von 5.250 Euro (bzw. 5.200 Euro für im Jahr 2005 liegenden Monate) monatlich. Ihm wird ein Arbeitslosengeld in Höhe von 352,24 Euro wöchentlich bewilligt, das entspricht 1509,60 Euro monatlich*.

Aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation entschließt er sich, sich selbstständig zu machen und beantragt Überbrückungsgeld. Dies wird ihm per 01.04.2006 für einen Zeitraum von 6 Monaten bewilligt. Das eigentliche Überbrückungsgeld entspricht dem Arbeitslosengeld und beträgt 1509,60 Euro monatlich. Zusätzlich erhält er für seine Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersversorgung 1.049,17 Euro monatlich. Das entspricht einem Aufschlag von 69,5% auf das Arbeitslosengeld.

Ab sofort erhält Horst H. also insgesamt 2.558,77 Euro monatlich jeweils am Monatsende bzw. 15.352,63 Euro über den gesamten Zeitraum der Förderung. Nach Ablauf von 6 Monaten enden Ende Mai die Zahlungen und er muss sich komplett aus seiner selbstständigen Tätigkeit finanzieren.

*) Die Umrechnung Woche : Monat erfolgt im Verhältnis 7 : 30.

Faktoren, die zu höherem bzw. niedrigerem Überbrückungsgeld führen

Gegenüber dem Fallbeispiel wirken sich folgende Faktoren positiv bzw. negativ auf die Höhe des Überbrückungsgelds aus:

Höheres Überbrückungsgeld ggü. Fallbeispiel

  • Günstigere Steuerklasse: Wäre Horst H. verheiratet, könnte er eine günstigere Steuerklasse wählen. Dadurch würde sich sein Arbeitslosengeldanspruch und damit mittelbar auch das Überbrückungsgeld erhöhen. Entscheidend ist der Arbeitslosengeld-Anspruch und somit die Steuerklasse in den letzten vier Wochen vor der Gründung. Der Partnerin entstünde dadurch möglicherweise temporär eine höhere Steuerbelastung, die jedoch im Rahmen der Einkommensteuererkärung ausgeglichen wird.
  • Wenn Horst H. Kinder hat (egal ob eines oder mehrere), erhält er automatisch ein etwas höheres Arbeitslosengeld und somit mittelbar auch ein höheres Überbrückungsgeld.

Niedrigeres Überbrückungsgeld ggü. Fallbeispiel

  • Niedrigeres Einkommen (unter Beitragsbemessungsgrenze)
  • Angestellt in neuen Bundesländern (niedrigere Beitragsbemessungsgrenze: 4.400 €, Stand: 2005)

Vorsicht bei Nebenverdiensten!

Wichtig: Auf keinen Fall sollten Sie Ihren Leistungsanspruch unmittelbar vor der Gründung (entscheidend sind die letzten vier Wochen) durch Nebenverdienste mindern, die über dem hierfür geltenden Freibetrag liegen.* Wenn sich z.B. Ihr Arbeitslosengeld vor Bezug des Überbrückungsgelds auch nur in diesem einen Monat durch einen Nebenverdienst um 200 € mindert, so führt dies zu einem 2.034 Euro niedrigeren Überbrückungsgeld! (200 € x 1,695 x 6)

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