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Zuschuss

Definition Zuschuss

Der Zuschuss ist per Definition eine nicht rückzahlbare Zuwendung ohne direkte Gegenleistung und ist damit die beliebteste Förderungsart von Unternehmern.

Die Zuschussförderung erfolgt über alle Förderbereiche und -anlässe hinweg. Es gibt derzeit ca. 830 Zuschussrichtlinien für deutsche Unternehmen. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer nicht rückzahlbaren Zuwendung ohne direkte Gegenleistung.

Der Zuschuss wird sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt.


Strukturierung der Zuschussförderung

Es gilt betriebswirtschaftlich die Förderung von Investitionen und Kosten zu unterscheiden. 

Die Investitionsförderung reduziert die Kapitalbindung im Anlagevermögen eines Unternehmens und schafft somit Kostenersparnisse in den Zinsen und der AfA. In der Vergleichsrechnung wird entweder nur die Ersparnis selbst betrachtet oder zusätzlich der Effekt, der mit der zusätzlichen Liquidität im Unternehmen erreicht werden kann. (Bei 1/3 Zuschuss könnte man drei Projekte finanzieren, statt zweier Projekte ohne Förderung). Diese Zusatzeffekte können erhebliche Ergebnisverbesserungen aufzeigen. Dabei sollte beachtet werden, dass zwischen Planung und Realisierung immer noch die Frage des Marktes und des Kundenverhaltens steht. Eine Renditeberechnung sollte nicht auf der "hätte-gehabt-haben-mögen"-Basis erfolgen.

Die Kostenförderung ist eine typischer Zuschussfall. Hierbei "übernimmt" die öffentliche Hand einen Teil der Kosten eines Vorhabens. Für Unternehmen ist die Kostenförderung meist sehr interessant, da hier auch die Personalkosten gefördert werden. Diese können sonst weder aktiviert, noch anders in Ansatz gebracht werden. Damit ist die Kostenförderung direkt ergebnisverbessernd. Mit 50.000 Euro Kostenzuschuss erhöht sich das Betriebsergebnis um den gleichen Betrag. Bei manchem Unternehmen ist dieser kleine Betrag schon ein zweistelliger Prozentbetrag des Jahresgewinnes.

Welche Förderanlässe werden besonders mit Zuschuss gefördert?

  • Existenzgründung
  • Existenzaufbau
  • Betriebsgründung
  • Betriebserweiterung
  • Beteiligung an Unternehmen
  • Kooperation (++)
  • Erwerb von Maschinen und Geräten
  • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (++)
  • Umweltschutzmaßnahmen
  • Forschung und Entwicklung (FuE)
  • Unternehmensberatung (++)
  • Schulungsmaßnahmen (++)
  • Export
  • Ausländische Kapitalanlagen
  • Messeunterstützung (++)
  • Internationale Projekte (++)
  • Konsolidierung

Die mit (++) markierten Förderanlässe werden überwiegend mit Zuschüssen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Es sind Zuschüsse bis zu 75 Prozent möglich, wobei der gängige Anteil bei 30 bis 50 Prozent liegen wird.

Besonders ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Förderung zu erwähnen. Die Bemessungsgrundlage kann bei der Berücksichtigung von Pauschalaufschlägen wesentlich größer sein als die tatsächlichen Kosten.
Dadurch wird auch der tatsächliche Anteil der Förderung größer. Wenn Sie beispielsweise einen Aufschlag von 80 Prozent auf Kosten erreichen, dann werden nicht 50 von 100 Prozent, sondern 50 von 180 Prozent gefördert.

Somit steigt der tatsächliche Anteil von 50 auf 90 Prozent. Auf der anderen Seite gibt es auch Kürzungsbeträge, die es zu vermeiden gilt. Diese fallen beispielsweise an, wenn Sie einen nicht zugelassenen Berater (einen Makler oder Kreditvermittler) mit der Beantragung von Zuschüssen beauftragen. Da diese Unternehmen direkt aus der Förderung eine Zuwendung erhalten, wird genau dieser Betrag an der Förderung gekürzt.

Zuschüsse bewegen sich meist bei einem Gesamtvolumen von 250.000 bis fünf Millionen Euro. Insbesondere bei Entwicklungsvorhaben im großtechnischen Maßstab können sehr große Werte erreicht werden.

Wann macht eine Zuschussbeantragung Sinn?

Es sind immer Aufwand und Nutzen gegenüber zu stellen. Eine Antragstellung ist ein Zusatzaufwand. Je weniger Unterlagen im Unternehmen bereits vorhanden sind, weil Sie beispielsweise aus dem Bauch entscheiden, umso mehr Arbeiten fallen im Rahmen einer Antragstellung an.

Bei Betreiben einer Unternehmensberatung kann man immer einen Antrag stellen. Das Formular ist einfach und zweiseitig. Zusätzlich wird der Bericht inhaltlich geprüft. Dadurch ergibt sich ein Zusatznutzen. Gleiches beziehungsweise Ähnliches gilt bei allen Förderanlässen die oben mit (++) gekennzeichnet wurden.

Bei allen anderen Förderanlässen sollte das Vorhaben auf zwei bis drei DIN A4 Seiten zusammengefasst werden.

Eine Beantragung macht genau dann Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, das Vorhaben (Projekt) in einer Richtlinie "unterzubekommen".

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