Steuertipps für Existenzgründer: Werbemittel steuerlich geltend machen

Gerade als Existenzgründer ist Werbung essentiell. Das neue Start-up, der Betrieb oder das Unternehmen müssen der breiten Masse bekannt gemacht werden. Viele Existenzgründer sparen jedoch zu Beginn und möchten kein zusätzliches Budget für Werbemittel ausgeben. Das ist jedoch kontraproduktiv, denn gerade am Anfang muss Werbung gemacht werden. Die Investition zu Beginn macht sich rasch lohnend bemerkbar.

Zudem wissen viele Existenzgründer nicht, dass sie Werbemittel auch steuerlich geltend machen können. Vor diesem Hintergrund sollte niemand mehr zögern und das neue Unternehmen ordentlich bewerben. Nur wenn potentielle Kunden wissen, dass das Unternehmen existiert, können diese den Betrieb und dessen Dienstleistungen auch nutzen.

Warum ist Werbung so wichtig?

Werbung bedeutet nichts anderes, als das eigene Unternehmen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Egal um welchen Betrieb es sich auch handelt, Kunden können nur reagieren, wenn sie von der Existenz des Geschäftes, des Restaurants oder des Dienstleisters wissen.

In der heutigen Zeit reicht Mund-zu-Mund Propaganda schlichtweg nicht mehr aus, obwohl diese natürlich auch wichtig ist. Dafür wird auf eine andere Art des Empfehlungs-Marketings gesetzt. Hier spielen die digitalen Medien eine große Rolle. Potentielle Kunden werden über soziale Netzwerke von bestehenden Kunden auf das Unternehmen aufmerksam gemacht.

Für Werbezwecke ist es daher sehr wichtig, dass jedes Unternehmen einen guten Internetauftritt bereithält. Eine ordentliche Webseite mit einem Webshop und Accounts auf diversen Plattformen sind ein absolutes Muss. Natürlich sollte dafür etwas Geld in die Hand genommen werden, da auch diese Internet-Auftritte professionell gestaltet werden müssen.

Steuertipps für Existenzgründer - Werbung ist das A und O

Genauso wichtig wie das Thema Werbung sind auch die Steuern. Steuern sind zu bezahlen, daher ist es gerade für Existenzgründer so wichtig zu wissen, wie und wo bei Steuern gespart werden kann.

Jedes neue Unternehmen ist froh, wenn es hohe Gewinne einfahren kann. Viele vergessen dabei jedoch, dass genau diese Gewinne versteuert werden müssen. Daher wäre es schlauer, die zu versteuernden Gewinne zu senken und dadurch weniger Steuern zu bezahlen.

Nachdem sich auch Werbung von der Steuer absetzen lässt, ist diese eine gute Methode mit absolutem Win-Win Effekt. Das Unternehmen vergrößert die Reichweite und den Bekanntheitsgrad und die Kosten für die Werbung werden mit dem erzielten Gewinn bezahlt. Dadurch bleibt weniger zum Versteuern übrig.

Eine ansprechende Webseite als Werbemaßnahme

Die Erstellung einer professionellen Website ist nicht günstig. Dennoch ist eine ansprechende Webseite ein absolutes Must-have, denn das Unternehmen muss für potentielle Kunden sichtbar sein. Zudem sollten Kunden hier die Möglichkeit haben, mit dem Unternehmen zu interagieren. Die Wartung und die Aktualisierung der Webseite kann das Unternehmen sofort als betriebliche Ausgabe geltend machen. Auch die laufenden Kosten an den Provider zählen als Betriebsausgabe. Die Kosten für die Erstellung der Webseite können abgeschrieben werden. Auch so können Steuern gespart werden.

Welche Werbemittel gibt es noch?

Neben einer Website und den Auftritten in sozialen Netzwerken, eventuell auch in Zeitungen, Magazinen oder im TV und im Radio, sind auch Werbegeschenke immer noch Werbemittel, die einen großen Effekt haben. Sobald Werbegeschenke das Firmenlogo tragen und einen gewissen Betrag nicht überschreiten, sind diese als Werbemittel von der Steuer absetzbar. Sogenannte Streuartikel, z.B. von brandible, haben meist einen kleineren Warenwert sind generell steuerfrei. Dazu zählen unter anderem Kugelschreiber, Schlüsselanhänger und Co.

Ganz im Zuge der Digitalisierung können auch digitale Dienstleistungen in Form von Gutscheinen als Werbung abgesetzt werden. Gerade in den sozialen Netzwerken sind kleine Gewinnspiele eine beliebte Möglichkeit, effektiv Werbung zu machen. Wird das Gewinnspiel clever aufgebaut, so teilen Interessenten die Informationen über den Betrieb mit den eigenen Followern und die Werbung geht automatisch viral. Die kleinen Gewinne lassen sich von der Steuer abschreiben und sind gleichzeitig eine Möglichkeit, dass die breite Masse die Vorzüge des Betriebs kennenlernen kann.

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