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Kann ich während des Bezugs des Existenzgründungszuschusses eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben?
Bei der Ich-AG muss die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Wochen ausmachen. Es sind also nichtselbstständige Tätigkeiten von bis zu 20 Wochenstunden, kurzfristig auch von bis zu 30 Wochenstunden möglich. Es ist aber ratsam, dass Sie sich mit Ihrem Berater beim Arbeitsamt absprechen.
Weitere Fragen
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- Wann wird der Zuschuss bezahlt?
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