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Wie sieht es mit der sozialen Absicherung aus?

Gesetzliche Rentenversicherung
Solange der Existenzgründungszuschuss bezogen wird, besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Dazu muss ein Antrag auf Versicherungspflicht zur Rentenversicherung gestellt werden; die Empfänger von dem Existenzgründungszuschuss werden vom Arbeitsamt der zuständigen Versicherung gemeldet.

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt derzeit 19,5 % (Stand: März 2006) des steuerpflichtigen Einkommens. Der Mindestsatz beträgt 78 Euro, der Höchstsatz 235 Euro. Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.

Gesetzliche Krankenversicherung
Es besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, ein Mitgliedszwang besteht nicht.

Für die Empfänger des Existenzgründungszuschusses werden generell auf der Grundlage eines Sechzigstels der monatlichen Bezugsgröße erhoben. Bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 14% ergibt sich daraus ein monatlicher Beitrag von rund 170 Euro (Stand März 2006). Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.

Gesetzliche Pflegeversicherung
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind gleichzeitig versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegeversicherung, wobei der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung derzeit bei rund 20 Euro liegt. Eine Befreiung von dieser Regelung ist jedoch in dem Fall möglich, wenn bereits eine Versicherung gegen Pflegebedürftigkeit für sie (und ihre Angehörigen oder Lebenspartner) besteht. Die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen müssen von den Existenzgründern und Existenzgründerinnen selbst gezahlt werden. Der Existenzgründungszuschuss wird bei der Berechnung nicht hinzugezogen.

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