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Ungewollte Teilnahme

So laufen Umsatzsteuer-Karussellgeschäfte ab

Bei den so genannten Umsatzsteuer-Karussellgeschäften wird ein Scheinunternehmen eingeschaltet, um einem anderen Unternehmen – das tatsächlich existiert – den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Der Umsatzsteuerbetrug erfolgt dadurch, dass das Scheinunternehmen die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt.

So laufen Umsatzsteuer-Karussellgeschäfte ab So laufen Umsatzsteuer-Karussellgeschäfte ab

Entweder werden die Umsatzsteuervoranmeldungen dabei vom Scheinunternehmen nicht abgegeben oder die in den Voranmeldungen angemeldeten Umsatzsteuerbeträge nicht an das Finanzamt bezahlt. Versucht das Finanzamt dann, diese Beträge einzutreiben, ist das Scheinunternehmen in aller Regel von der Bildfläche verschwunden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Unternehmer Dubios aus den Niederlanden verkauft an das in Deutschland angemeldete Scheinunternehmen „Mehr Schein als Sein GmbH“ Computer für 100.000 €. Da Dubios eine innergemeinschaftliche Lieferung durchführt, wird diese Lieferung von Dubios ohne Ausweis von Umsatzsteuer ausgeführt.

Das Scheinunternehmen, das die PCs kauft, verkauft die Ware umgehend für 88.000 € zzgl. 14.080 € Umsatzsteuer, also unter Einkaufspreis, an den deutschen Unternehmer Gutgläubig, der die Tranche seinerseits wieder steuerfrei für 90.000 € an Unternehmer Dubios liefert.

Mit den 102.080 € (inklusive Umsatzsteuer), die „Mehr Schein als Sein GmbH“ von Gutgläubig erhält, begleicht die Scheinfirma die Rechnung von Dubios in den Niederlanden. Die für seinen Verkauf an Gutgläubig an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer meldet „Mehr Schein als Sein GmbH“ zwar in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an, zahlt sie aber nicht und stellt den Scheinbetrieb ein. Das Finanzamt erhält die 14.080 € Umsatzsteuer nicht.

Dubios in den Niederlanden hat mit diesem Ringkauf (= Karussellgeschäft) Ware für 100.000 € verkauft und innerhalb weniger Tage für 90.000 € wieder eingekauft und somit einen Reingewinn von 10.000 € erzielt. Finanziert wird der Betrug allein durch die Nichtzahlung der Umsatzsteuer durch „Mehr Schein als Sein GmbH“. Je öfter die Ware ein solches Karussell durchläuft, desto mehr maximiert sich der Gewinn von Dubios.

Gutgläubig kann – ohne betrügen zu wollen – durch die Aussicht auf einen schnellen Gewinn in Höhe von 2.000 € in das Karussell verwickelt worden sein.

So schützen Sie sich vor der ungewollten Teilnahme an Umsatzsteuer-Karussellen


Vorsicht in folgenden Fällen:

  • unbekannter Lieferant
  • Neugründer am Markt, der noch nicht investiert hat
  • Firma mit Fantasienamen oder leicht zu habender Rechtsform, z. B. Ltd.

… spricht Sie auf ein großvolumiges Geschäft (sonst lohnt es sich für das Karussell nicht) an und hat für die Weiterlieferung auch gleich einen Kunden für Sie.

Lösung: Lassen Sie sich eine Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung der Unternehmereigenschaft (vom Finanzamt!) vom potenziellen Vertragspartner vorlegen. Betrüger haben dafür keine Zeit und daran auch kein Interesse, denn deren Geschäft ist äußerst kurzlebig und behördenscheu. Wird die Vorlage verweigert, lehnen Sie das Geschäft besser ab.

Hat Ihnen Ihr Lieferant die geforderten Dokumente zwar vorgelegt und es kam trotzdem zum Betrug, wird Ihr Finanzamt versuchen, Ihnen den Vorsteuerabzug zu verweigern. Legen Sie dann die Dokumente vor und begründen Sie damit Ihre Gutgläubigkeit.

Thomas Wickord, Steuerberater

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