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Neue Fassung der DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen erschienen – Was ändert sich für die Unternehmen?

Für Firmen und Unternehmen ergeben sich in regelmäßigen Abständen Neuerungen und Veränderungen von bisher gültigen Bestimmungen. Wichtig ist dabei in erster Linie, den Überblick zu behalten, sodass neue Vorgaben und Normen auch sicher umgesetzt werden.

Bei der DIN 14675 gab es erst zu Beginn des Jahres 2020 neue Anpassungen. Diese beziehen sich – wie die gesamte DIN 14675 auf Brandmelde- und Sprachalarmanlagen. Ein Bereich also, der besonders wichtig ist und keinesfalls außer Acht gelassen werden sollte. Das gilt allgemein für jedes Unternehmen.

Was genau angepasst wurde, welche Veränderungen sich hierdurch für Unternehmen ergeben und was sonst noch wichtig ist, ist im Folgenden näher dargelegt. Auf diese Weise ist erkennbar, worauf Unternehmen und Fachfirmen verstärkt achten müssen und welche Aspekte in den Fokus gerückt werden sollen. Zudem gab es allerdings auch Streichungen einzelner Punkte oder Sätze oder aber Ergänzungen rund um diese Thematik.

DIN 14675: Das hat sich konkret geändert

Erst im April 2018 gab es eine neue Anpassung der DIN 14675, trotzdem erfolgte bereits im Januar des laufenden Jahres eine erneute Angleichung und es gab einzelne Veränderungen. Diese beziehen sich dabei konkret auf diese Faktoren:

  • Überprüfung von Brandmeldeanlagen im Höchstabstand von drei Jahren sowie die entsprechende Dokumentation. Hierbei ist besonders wichtig, dass eine entsprechende Prüfbescheinigung für die Überprüfung zwingend dokumentiert werden muss (Quelle: https://www.uds-beratung.de/zertifizierung-din-14675-brandmelde-und-sprachalarmanlagen/)
  • Gibt es Feuerwehrschlüssel-Depots der Klasse 2 oder 3, darf ein Freischaltelement vorgesehen werden. Dies bedarf der Absprache mit verantwortlichen Person der zuständigen Feuerwehr und muss von dieser auch betätigt werden. Zudem muss der Einbau des Freischaltelements in direkter Nähe zum Feuerwehrschlüssel-Depot erfolgen.
  • Der Hinweis „Unterputz, mit der Wand bündig“ wurde entfernt. Hierdurch ergeben sich zusätzliche, europaweit vorhandene Produktvarianten, die Verwendung finden können. Weiterhin wurde der Satz „Die Betätigung des FSE dienst ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“ gestrichen. Der Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt die vorherige Variante. Dies hat das Ziel, durch Auslösen des FSE keine Brandfallmatrix zu aktivieren.
  • Die Fachleute müssen ferner beurteilen, ob die örtliche Alarmierung durch die FSE Auslösung aktiviert werden darf – vor allem gilt dies, wenn diese nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt.

Im Großen lassen sich die Anpassungen in Teil 1 der DIN 14675 Norm durch diese Auflistung zusammenfassen.

Schulungsnachweise müssen alle vier Jahre erneuert werden

Auch im zweiten Teil der DIN 14675 gab es im Januar 2020 Anpassungen und Veränderungen. So entfällt in der grafischen Übersicht im Unterpunkt 4.1 „Allgemeines“ in der Spalte „Abschnitt in dieser Normreihe für BMA und SAA“ der direkte Bezug auf Teil 1 der DIN 14675, zudem wurde der Begriff SAS-System gestrichen.

Weiterhin wurde die Konzeptphase im Phasenmodell erneut in die Norm aufgenommen, wie es bereits in der Variante aus dem Jahr 2012 der Fall war. Dieser Aspekt ist nun wieder im Punkt „Leistung und Verantwortung“ zu finden. In Deutschland hat zudem die Norm EN 16763 Gültigkeit. Daher wurde in den Anmerkungen zur Tabelle 1 entsprechend der Begriff „DIN“ ergänzt.

Zusätzlich wird durch die Anpassung der DIN 14675 auch die Überwachung von Fachfirmen ein wenig anders konzeptioniert. Verantwortliche Personen sind demnach nun in der Pflicht, ihr Wissen über den aktuellen technischen Stand und auch über das technische Regelwerk mindestens im Abstand von vier Jahren erneut überprüfen zu lassen. Entsprechende Schulungsnachweise sind hierfür erforderlich.

Rund um den Brandschutz bietet die DIN 14675 somit stets der aktuellen Zeit und neuerlichen technischen Entwicklungen angepasste Vorgaben. Durch regelmäßige Überarbeitungen und Ergänzungen sowie Streichungen kann sichergestellt werden, dass die DIN 14675 jederzeit den aktuellen Anforderungen entspricht. Die im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch als Feuerwehrnorm bezeichnete DIN Vorgabe sorgt so für ein hohes Maß an Sicherheit und garantiert, dass die Planung, Installation, Montage sowie auch Instandhaltung von Brandmelde - und Sprachalarmanlagen in jedem Fall professionell und ausschließlich durch zertifizierte Fachunternehmen durchgeführt wird.

Welche Veränderungen ergeben sich nun genau für Unternehmen?

Für die allermeisten Unternehmen bedeutet die Anpassung der DIN 14675 lediglich eines: noch mehr Sicherheit und Schutz für die eigenen Geschäftsräume und das eigene Personal. Ansonsten muss in diesem Zusammenhang gar nicht allzu viel zusätzlich beachtet werden.

Für Fachfirmen, die im Bereich der Installation, Montage oder auch Planung sowie Instandhaltung aktiv sind, bedeutet die DIN Anpassung noch etwas mehr Kontrolle und eine engere Überprüfung. Es sind möglicherweise zusätzliche Schulungen erforderlich und die Einhaltung der DIN 14675 Vorgaben wird noch engmaschiger geprüft. Auch dies dient in erster Linie der allgemeinen Sicherheit und kann somit als positiv betrachtet werden.

2020 gab es nur geringfügige Anpassungen

Insgesamt gab es im Vergleich zur vorherigen Version aus dem April 2018 im Januar 2020 lediglich geringe Anpassungen in der DIN 14675. Hierbei ging es vor allem um kleinere Ergänzungen und Streichungen von einzelnen Begrifflichkeiten oder Sätzen. Dennoch heißt dies nicht, dass die Änderungen keinen großen Stellenwert oder eine nur geringe Bedeutung haben.

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