<< Themensammlung Überbrückungsgeld
Welche Förderhöhe hat das Überbrückungsgeld (ÜG)?
Die Höhe des Überbrückungsgeldes richtet sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes, das der Arbeitnehmer zuletzt bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können. Hinzu kommen die darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge; diese werden als prozentualer Zuschlag ermittelt und ausbezahlt.
Der Zuschlag liegt momentan bei 69,5 Prozent (für das Jahr 2006) des Arbeitslosengeldes I. Die Höhe des Zuschlages wird jährlich neu festgelegt.
Der Zuschlag liegt momentan bei 69,5 Prozent (für das Jahr 2006) des Arbeitslosengeldes I. Die Höhe des Zuschlages wird jährlich neu festgelegt.
Weitere Fragen
- Benötigt man zur Beantragung des Überbrückungsgeldes einen Businessplan?
- Kann das ÜG verlängert werden?
- Kann ich während des Bezugs von ÜG eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben?
- Was ist eigentlich Überbrückungsgeld (ÜG)?
- Welche Arbeitsagentur ist für mich zuständig?
- Welche Auswirkungen auf das ÜG kann es haben, wenn ich selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag schließe?
- Welche Tätigkeiten werden denn mit Überbrückungsgeld gefördert?
- Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass mein Anspruch auf ÜG entfällt?