<< Themensammlung Überbrückungsgeld

Welche Förderhöhe hat das Überbrückungsgeld (ÜG)?

Die Höhe des Überbrückungsgeldes richtet sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes, das der Arbeitnehmer zuletzt bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können. Hinzu kommen die darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge; diese werden als prozentualer Zuschlag ermittelt und ausbezahlt.

Der Zuschlag liegt momentan bei 69,5 Prozent (für das Jahr 2006) des Arbeitslosengeldes I. Die Höhe des Zuschlages wird jährlich neu festgelegt.

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