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Werden bei der Leistungsbemessung für Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld die erhaltenen Zulagen und die Erträge eines Altervorsorgevertrgas sowie bereits gebildetes Altersvorsorgekapital berücksichtigt?

Nein.

Das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt als so genanntes Schonvermögen unberücksichtigt. Falls es aus geförderten Beiträgen stammt und nicht schon vorzeitig förderschädlich verwendet wurde.

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