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Muss von einer nicht berufstätigen Mutter eine Eigenleistung für einen Altersvorsorgevertrag erbracht werden?

Ab der Geburt des Kindes besteht für 36 Monate die Versicherungspflicht aufgrund von Kindererziehungszeiten. In dieser Zeit müssen Mütter eine Eigenleistung von 60 Euro erbringen.

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