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Der mittelbar begünstigte Ehepartner schließt einen eigenen geförderten Vertrag ab und ist aber nach der Scheidung nicht mehr zulageberechtigt. Muss die erhaltene Förderung zurück gezahlt werden?

Die bis dahin erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, wenn er den Vertrag beitragsfrei stellt und die weiteren Voraussetzungen des § 1 AltZertG einhält.

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