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Wird zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von Rentnern die Rentenleistung aus einem Altersvorsorgevertrag herangezogen?

Nach der aktuellen Rechtslage zählen aus einem geförderten Vertrag bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern (KVdR) die Leistungen nicht zur Bemessungsgrundlage der Krankenversicherung.

Bei freiwillig krankenversicherten Rentnern hingegen ist die Leistung des Altersvorsorgevertrags als sonstige Einnahme bei der Ermittlung des KV-Beitrags zu berücksichtigen.

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