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Private Vorsorge
Private Vorsorge
In Deutschland ist es keine Pflicht, sich gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu schützen. Dennoch ist eine private Vorsorge unbedingt notwendig: Nicht jeder hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist die vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt, hat man keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können bei Erwerbsminderung keine Leistungen erwarten.
Für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, ist eine private Versicherung besonders wichtig: sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr bei Berufsunfähigkeit geschützt, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Daher müssen sie jede Arbeit annehmen, die sie mit ihrer eingeschränkten Gesundheit ausüben können. Dies kann mitunter schwerwiegende Folgen haben:
- Da das bisherige Tätigkeitsfeld eventuell aufgegeben werden muss, wird die Jobsuche erschwert.
- Durch ein geringeres Einkommen kann der bisherige Lebensstandard nicht gehalten werden. Dazu kommen erschwerte Lebensbedingungen durch die Krankheit und damit eine teurere Haushaltsführung.
- Die gesetzlichen Rentenzahlungen fallen niedriger aus als geplant. Die Zurechnungszeit endet mit dem 60. Lebensjahr, was zu weniger Entgeltpunkten führt. Hinzu kommt für jeden Monat des vorzeitigen Altersrentenbezugs einen Abschlag. Je früher eine Erwerbsminderung eintrifft, desto gravierender sind die Folgen fürs Alter. Dann wird es oftmals sogar schwierig, die Beiträge für die private Versorgung (insbesondere Altersversorgung) aufzubringen.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen nur einer
Grundsicherung. Eine zusätzliche private Vorsorge ist deshalb dringend zu empfehlen. Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich für geförderte Produkte wie die Riester-Rente. Viele private Anbieter kombinieren in ihren Angeboten Altersvorsorge und Schutz vor Verlust der Arbeitskraft.
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