Versicherung und Vorsorge

Versicherungen für Solo-Selbständige und Freiberufler - ein Überblick

Ein großer Teil der Selbstständigen in Deutschland sind Ein-Mann-Unternehmen (sog. Solo-Selbstständige). Jede von ihnen hat ganz unterschiedliche Anforderungen an Versicherungen und Vorsorge. Das gleiche gilt natürlich auch für Freiberufler. In diesem Beitrag finden Sie daher alles Wissenswerte zum Thema Versicherungen und Vorsorge für angehende Solo-Selbstständige und Freiberufler.

In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 2,3 Millionen Ein-Mann-Unternehmen in den unterschiedlichsten Berufen: Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte, freiberufliche Lehrer. Dass die Zahl der Solo-Selbstständigen in Deutschland so schnell anwächst, liegt vor allem an den zahlreichen Gründungen im Dienstleistungssektor. Grund dafür ist die zunehmende Auslagerung von Dienstleistungen aus großen Unternehmen. Diese geben mehr und mehr Aufgaben an freie Mitarbeiter und Subunternehmen.

Meist sind Solo-Selbstständige ohne große Rücklagen, Firmenwerte oder Grundbesitz tätig.

Die Einkommensspanne ist breit. Bei 37 Prozent der Solo-Selbstständigen beträgt das Monatseinkommen weniger als 1.100 Euro. Viele Selbstständige müssen sich zudem nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern.

Formen der Versicherungsfreiheit bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird meist mit Arbeitnehmern in Verbindung gebracht. Doch auch zahlreiche Selbstständige unterliegen der Versicherungspflicht.

Grundsätzlich ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung. Doch es gibt Ausnahmen, das Gesetz sieht hier zwei Arten der Versicherungsfreiheit vor: die Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes und die Befreiung von der Versicherungspflicht nach Antragstellung.

Versicherungsfreiheit

Versicherungsfrei ist, wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt oder als Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe über ein eigenes System der Altersvorsorge verfügt (zum Beispiel Beamte, Richter oder Berufssoldaten).

Befreiung von der Versicherungspflicht

Wer einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen möchte, muss als Beschäftigter oder Selbstständiger einer bestimmten Berufsgruppe angehören und verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, aus denen auf eine anderweitige Altersvorsorge geschlossen werden kann.

Auch selbstständige Handwerker können sich von der Versicherungspflicht entbinden lassen, wenn sie bereits mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Ob eine Versicherungspflicht für alle Selbstständigen und Freiberufler sinnvoll ist, wird kontrovers diskutiert.

Gewerkschaften und Sozialverbände fordern eine Erwerbstätigenversicherung auch für Selbstständige und Freiberufler. Dadurch soll für mehr Gerechtigkeit gesorgt und zudem Altersarmut bzw. der Bezug der staatlicher Mittel verhindert werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingegen lehnt die allgemeine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Er argumentiert, dass die meisten Selbstständigen und Freiberufler freiwillig ausreichend vorsorgen. Für Geringverdiener unter den Solo-Selbstständigen wiederum reicht auch die Versicherungspflicht nicht für eine ausreichende Altersrente aus.

In den Medien wird zudem häufig kritisiert, dass eine Versicherungspflicht die finanzielle Flexibilität des Unternehmers einschränkt. Arbeitgeberverbände argumentieren, dass die Versicherungspflicht nicht zum Schutze der Selbstständigen da ist, sondern die gesetzlichen Rentenversicherungskassen füllen soll. Eine baldige Gesetzesänderung ist bisher nicht in Sicht.

Schlagworte zu diesem Artikel

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt