Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit & Erwerbsminderung

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist, wer wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Wenn zum Beispiel ein Arzt aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung nicht mehr im Stehen arbeiten, also operieren kann, kommt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einsatz.

Allerdings heißt berufsunfähig nicht automatisch auch erwerbsunfähig. Ein Arzt, wie im obigen Beispiel könnte auch als Arzt in der Forschung arbeiten oder eine Tätigkeit in einer anderen Branche aufnehmen.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist, wer gar nicht oder sehr eingeschränkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Private Versicherungen bieten oft einen Erwerbsunfähigkeitsschutz an.

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden jedoch die Begriffe Erwerbsminderung und eingeschränkte Erwerbsfähigkeit verwendet.

Erwerbsminderung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei Erwerbsminderung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit – vorausgesetzt, Wartezeit und Pflichtbeiträge sind erfüllt.

Dieser Berufsunfähigkeitsschutz spielt allerdings nur bei älteren Versicherten (Geburtsjahrgang vor 1961) eine Rolle: nur für sie gibt es noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Allgemein gilt, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren deutlich gekürzt wurden.

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