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Ziel Beamten Status - Das sollten Anwärter beachten

Endlich verbamten lassen und dann schnellstmöglich aus der GKV austreten. Der Wechsel in die PKV gilt als nur einer der vielen Vorteile, welche die Beamtenlaufbahn mit sich bringt. Beamte stehen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst im Rentenalter sehr viel besser da. 45 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt – und trotzdem reicht es nicht? Beamten kann so etwas nicht passieren.

Dieses krasse Verständnis vom Beamtenstatus ist falsch. Viele Anwärter blenden aus, dass der Beamtenstatus nicht nur Vorzüge hat. Gerade im Hinblick auf das Arbeitsrecht stehen Beamte im Vergleich zu Beschäftigten teils schlechter da. Doch welche Aspekte sind genau zu beachten und wo lauern Stolperfallen? Nachfolgend erhalten Anwärter einen kleinen Überblick über die wichtigsten Teilbereiche.

Krankenversicherung: Für Beamte eine Besonderheit

Ein Grund, warum der Beamtenstatus von vielen Angestellten mit einem gewissen Neid betrachtet wird, sind die besonderen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Krankenversicherung. Anders als Beschäftigte, die nach dem SGB V – bis zum Erreichen gewisser Einkommensgrenzen – grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, kann sich der Beamte für die PKV entscheiden.

Hintergrund: Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn (egal, ob auf Bundes- oder Landesebene). Aus diesem Grund beteiligt sich der Dienstherr an der Gesundheitsfürsorge – über die Beihilfe. Damit müssen Beamte nur noch einen Teil der Gesundheitskosten selbst absichern. Die Entscheidung kann auf einen Beihilfetarif der PKV fallen, durch den die Gesundheitskosten auf 100 Prozent aufgestockt werden. Viele Beamte erreichen damit eine Versorgung über dem Niveau der GKV.

Aber: Beamte können freiwilliges Mitglieder GKV werden. In diesem Fall sind die Beiträge voll durch den Beamten zu tragen. Infrage kommt dies für Beamte mit vielen Kindern, die privat selbständig zu versichern wären oder potenzielle Versicherte mit Vorerkrankungen. Tipp: Im Rahmen einer Öffnungsaktion deckeln einige Versicherer aus der PKV eventuell zu erhebende Risikoprämien.

Voraussetzungen für einen Beamtenstatus

Wer Beamter werden will, muss mitunter Glück haben. In einigen Bundesländern werden beispielsweise Lehrer verbeamtet. In Sachsen ist dieses Thema nach wie vor ein rotes Tuch. Was immer vorhanden sein muss: eine Planstelle im Haushalt. Darüber gelten gewisse Kriterien, welche für oder gegen eine Verbeamtung von „Interessen“ sprechen.

1. Gesundheitliche Vorgaben

Generell gelten immer die Vorgaben des Dienstherrn. Allerdings zeigt sich, dass gewisse Einschränkungen – wie schwere Erkrankungen der Wirbelsäule oder starkes Übergewicht mit einem BMI von über 35 einer Verbeamtung entgegenstehen. Außerdem gelten auch psychische Störungen als Ausschlusskriterium.

2. Das Alter bei Verbeamtung

Da mit einer Verbeamtung hohe Pensionszusagen verbunden sind, erwartet der Dienstherr eine gewisse Zahl an „Dienstjahren“. Daher ist in vielen Bereichen eine Verbeamtung – etwa in Sachsen – nur bis zu einem gewissen Alter möglich. Wer als Angestellter im öffentlichen Dienst (öD) diese Grenze überschreitet, ist von einer Verbeamtung ausgeschlossen.

3. Körperliche und geistige Eignung

Besonders in Bereichen, welche hoheitliche Aufgaben wie den Strafvollzug oder die Polizeiarbeit beinhalten, sind gewisse geistige und körperliche Fähigkeiten eine Grundvoraussetzung. Diese werden durch Test und Prüfungen analysiert. Das Bestehen ist Voraussetzung, um den Beamtenstatus zu erreichen.

Pflichten als Beamter

Grundsätzlich unterscheiden sich die Aufgaben natürlich je nach Position und Einsatzbereich. Ein Beamter im Liegenschaftswesen hat andere Tätigkeiten als ein Polizeiobermeister oder ein Beamter im Strafvollzug. Generell verbindet alle Beamten immer ein besonderes Treueverhältnis gegenüber dem Dienstherrn. Dies schließt auch ein, dass gewisse Rechte aus dem Arbeitsrecht für Angestellte im Beamtenverhältnis nicht mehr gelten – etwa in Bezug auf das Thema Streikrecht. Aber auch im Rahmen mit Um- und Versetzungen sind Beamte weniger flexibel und müssen sich in letzter Instanz dem Willen des Dienstherrn beugen.

Fazit: Der Beamtenstatus hat nicht nur Sonnenseiten

Viele Beschäftigte sehen im Beamtenverhältnis einen sicheren Job, der den Weg in die PKV ebnet und außerdem durch das Ruhegehalt auch im Seniorenalter einige positive Seiten hat. Grundsätzlich stimmt diese Einschätzung. Aber: An dieser Stelle sollte nie unterschätzt werden, dass Beamte auch gewisse Pflichten auf sich nehmen. Gerade im arbeitsrechtlichen Kontext stehen Beschäftigte nicht selten besser da – und haben mehr Rechte.

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