Gegen Ansprüche aus IT-Welt schützen: Die Medienhaftpflicht hilft

Die wachsende Digitalisierung bietet unzählige Business-Möglichkeiten für kreative Köpfe und IT-Experten. Doch sie birgt auch ein Risiko: Schadensersatzansprüche durch falschen Content oder Designeklats. Sind die Ansprüche rechtmäßig, kann dies für Unternehmer und Selbstständige teuer werden. Eine Medienhaftpflichtversicherung schützt davor.

Hier ist die Medienhaftpflichtversicherung sinnvoll

Selbstständige, Unternehmer und Freiberufliche sollten nicht nur an die optimale Büroorganisation oder rechtssicheres Vertragswerk denken. Auch die Absicherung gegenüber Schadensersatzansprüche aus den eigenen Dienstleistungen und Produkten ist essenziell.

Wer in der kreativen Branche tätig ist und beispielsweise als Websitedesigner, Contentcreator, Grafikdesigner und Co. arbeitet, ist stets einem Risiko durch Regressansprüche ausgesetzt. Kleine Fehler im Text oder der Programmierung können bei Kunden großen Schaden verursachen. Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Zahlungen und ist in einigen Berufsgruppen (beispielsweise Notaren, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern) sogar verpflichtend.

In der Kreativbranche gilt dies nicht, ist aber sinnvoll. Wer beispielsweise versehentlich eine falsche Vorlage für den Druck erstellt und dadurch Fehler beim Kundenauftrag provoziert, muss mit Schadenersatzansprüchen rechnen. Lässt sich eine Werbekampagne nicht fristgerecht umsetzen (u. a. durch erkrankte Mitarbeiter), könnte der Auftraggeber mögliche Umsatzausfälle geltend machen. Bei diesen und anderen Schadensfällen hilft die Medienhaftpflichtversicherung von Hiscox.

Wer im Medienbereich (u. a. als Texter oder im Webdesign) selbstständig freiberuflich tätig ist, sollte sich bestmöglich gegen Schadensersatzansprüche schützen.

Was wird bei der Medienhaftpflichtversicherung übernommen?

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, oder doch nicht? Wer haftet wann und in welcher Höhe – der Vertrag ist entscheidend. Die branchenspezifische Medienhaftpflichtversicherung richtet sich vor allem an Kreativschaffende und Medien-Agenturen. Dadurch sind beispielsweise die Gestaltung, Pflege oder Umsetzung von Websites, Online-Shops, Blogs oder Portalen versichert.

Zum Versicherungsumfang gehören auch Tätigkeiten wie das Gestalten von Grafiken oder Vorlagen, 3-D-Animationen, Videos oder Tätigkeiten mit Internetdomains oder Social Media. Das Aufgabenspektrum der Kreativschaffenden ist äußerst umfangreich, sodass es auch die Versicherung ist – zumindest im Idealfall. Denn die Medienhaftpflichtversicherung übernimmt längst nicht alle Schadenfälle.

Die meisten Medienhaftpflicht-Konzepte bestehen aus verschiedenen Komponenten, die sich Versicherungsnehmer für ihre Bedürfnisse zusammenstellen können. Dazu gehören unter anderem Büro- und Betriebshaftpflicht für Sach- und Personenschäden, ein passiver Rechtsschutz sowie die Vermögensschadenshaftpflicht.

Wer möchte, kann seine Versicherungsleistung bei einigen Anbietern durch zusätzliche Bausteine erweitern. Ein Projektrücktritt des Kunden, Schäden durch Druckerzeugnisse sowie eine Versicherung für Datenschutz und Cyberkriminalität lassen sich dazubuchen.

Das übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei Kreativschaffenden

Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Medienhaftpflichtversicherung. Damit sichern sich Versicherungsnehmer gegen Ansprüche aus Vermögensschäden ab, die beispielsweise durch Unachtsamkeit entstehen.

Das deckt die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung ab

Werden durch die kreativen Tätigkeiten Sachen oder Personen beschädigt, tritt diese Versicherung in Kraft. Sie übernimmt auch wirtschaftliche Folgeschäden (beispielsweise Erwerbsausfall) und gehört deshalb zu den wichtigsten Bestandteilen der Medienhaftpflichtversicherung.

Passive Rechtsschutzversicherung übernimmt Rechtsbeistand

Im privaten Umfeld werden Rechtsschutzversicherungen immer beliebter. Wer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit mit berechtigten Ansprüchen Dritter konfrontiert wird, sollte eine passive Rechtsschutzversicherung als Bestandteil seiner Medienhaftpflichtversicherung haben. Sie unterstützt zudem bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und trägt die Kosten für Anwälte sowie gegebenenfalls Gutachter bzw. das Gerichtsverfahren.

Die eigenen Schäden mit der Medienhaftpflicht absichern

Was passiert, wenn sich Kreativschaffende selbst Schaden zufügen, beispielsweise durch eine negative Reputation oder verloren gegangene Arbeitsdokumente? Die Kosten hierfür übernimmt die Medienhaftpflicht mit der eigenen Schadenversicherung. Sie unterstützt auch, wenn die eigene Internetpräsenz durch Hacker angegriffen und beschädigt wurde.

Sinnvolle Bestandteile der Medienhaftpflicht: Projektschutz bei Auftragsrücktritt

Auch in der Kreativbranche kommt es vor, dass sich Projekte zerschlagen. Hierdurch entstehen Auftragnehmern womöglich Verluste, welche durch den Baustein der Rücktrittversicherung gedeckt sind. Sie übernimmt jedoch nur bereits getroffene Investitionen, beispielsweise für bereits erworbenes Personal oder Material.

Versicherung für Schäden an Druckerzeugnissen kann viel Geld sparen

Haben Kreativschaffende beispielsweise einen Text oder eine Grafik für Druckerzeugnisse entworfen und ist diese fehlerhaft, kann die Behebung bzw. der Neudruck enorme Kosten verursachen. Die Versicherung für Druckeigenschäden übernimmt diese Kostenaufwendungen, falls der Zusatz in der milden Haftpflichtversicherung verankert wurde.

Gegen Datenschutz- und Cyber-Eigenschäden absichern

Die Zahlen sind besorgniserregend. Wie das BKA unlängst veröffentlichte, haben die Hackangriffe in Deutschland zugenommen. Davon betroffen sind immer häufiger Unternehmen, auch aus dem mittelständischen Bereich.

Schaffen es Hacker beispielsweise, durch den Angriff auf die Unternehmenswebsite an wichtige Kundendaten oder Dokumente zu gelangen und diese für missbräuchliche Handlungen zu nutzen, kann es teuer werden. Die Versicherung für Cyber- und Datenschutz-Eigenschäden übernimmt beispielsweise die Kosten für IT-Spezialisten, die strafrechtliche Verteidigung, die Wiederherstellung von IT-Systemen oder andere mit dem Vorgang verbundene Kostenaufwendungen.

Wie kann ich die Medianhaftpflichtversicherung abschließen?

Bei der milden Haftpflichtversicherung ist, ähnlich der Krankenversicherung, ein Vergleich sinnvoll. Schließlich gibt es unzählige Anbieter mit verschiedenen Versicherungsbausteinen und Preismodellen. Abschließend lässt sich die Medienhaftpflichtversicherung oder auf Wunsch mit längerer Laufzeit.

Die kurze Bindung hat einen wesentlichen Vorteil: Der Wechsel ist schneller möglich, wenn ein besseres Versicherungsangebot winkt oder ein anderer Schutz abgeschlossen werden soll. Längere Laufzeiten bringen hingegen bei vielen Versicherungsunternehmen attraktivere Konditionen.

Ab wann ist der Versicherungsschutz gültig?

In den meisten Fällen beginnt der Versicherungsschutz nach der Vertragsunterschrift. Es kann jedoch auch sein, dass bei einigen Anbietern eine Sperrfrist besteht. Im Vertragswerk wird der erste Tag des Versicherungsbeginns festgelegt und lässt sich sogar einigen Fällen vor- oder zurückdatieren.

Damit Kreativschaffende bei Schadenersatzansprüchen nicht im Regen stehen: Die Medienhaftpflichtversicherung unterstützt sie.

Deckungssumme genau kalkulieren

Ähnlich anderer Versicherungen gibt es auch bei der Medienhaftpflicht Unterschiede bei den Deckungssummen. Angeboten werden meist 3 Millionen Euro maximal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden. Wer sich eine höhere Deckungssumme wünscht, sollte dies individuell anpassen. Aber Vorsicht, denn eine höhere Deckungssumme bedeutet in den meisten Fällen auch eine höhere Versicherungsprämie.

Schriftliche Kündigung vorab für Vertragsauflösung notwendig

Wer seinen Versicherungsvertrag kündigen möchte, sollte dies rechtzeitig und vor allem schriftlich (am besten mit Nachweis) tun. Die meisten Verträge sehen eine stillschweigende Verlängerung der Haftpflichtversicherung vor, wenn Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig kündigen.

Wird der Unternehmenszweck aufgegeben, ist eine außerordentliche Kündigung (ebenfalls schriftlich) möglich. Haben Versicherungsnehmer bereits vorab Beiträge gezahlt, werden diese für den nicht genutzten Versicherungszeitraum zurückerstattet.

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