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GGF - Versorgungsmodelle

Versorgungsmodelle

Der beherrschende GGF muss seine Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung über eine private oder betriebliche Altersversorgung aufbauen, da für ihn keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.



Zum Schließen der Versorgungslücke ist die betriebliche Altersversorgung in der Regel für den GGF attraktiver als die private Altersversorgung: Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stehen dem GGF grundsätzlich alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.

Ganz gleich, welche weitergehenden Versorgungslösungen zur Debatte stehen, es sollte in jedem Fall die Direktversicherung als Basis herangezogen werden.

Beim Abschluss einer Direktversicherung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer können die üblichen Grundsätze, wie sie für die Anerkennung von Pensionszusagen gelten außer Acht gelassen werden. Sie eignet sich daher sehr gut als Basisversorgung auch für Firmenneugründungen, sofern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der GmbH einen solchen Vertragsabschluss zulässt.

Da jedoch der Versorgungsbedarf des GGF sehr hoch ist, reicht die Dotierung bei der Direktversicherung nicht aus. Die Kombination der Direktversicherung mit einer rückgedeckten Pensionszusage oder einer rückgedeckten Unterstützungskasse ist sinnvoll.

Die Pensionszusage ist deshalb der gängigste Durchführungsweg, da dort flexibel Beiträge in die Altersversorgung investiert werden können. Es gibt quasi keinen gesetzlichen Höchstbeitrag. Möchte die Firma jedoch einen Bilanzausweis der Pensionsrückstellungen vermeiden, so steht auch der Durchführungsweg der Unterstützungskasse zur Verfügung.

Jeder Lösungsansatz beinhaltet wiederum verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, so dass die Versorgung individuell und flexibel aufgebaut werden kann. Die Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung können ganz nach dem individuellen Bedarf berücksichtigt werden.

In die Gesamtbetrachtung sollten auch andere Aspekte wie die Liquiditätsauswirkungen oder Fragen der Insolvenzsicherung einfließen. Auch an einen Inflationsausgleich beziehungsweise eine Wertsicherung der Zusage sollte gedacht werden.

Hier ist es einfach wichtig, sich professionelle Beratung zu holen.

Die Pensionszusage

Die Pensionszusage ist dem Grunde nach ein Versprechen des Arbeitgebers (GmbH) gegenüber seinem Arbeitnehmer (hier GGF), betriebliche Versorgungsleistungen zu zahlen. Die Pensionszusage ist mit Abstand der flexibelste Weg der betrieblichen Altersversorgung und zudem der einzige mit Rückflussmöglichkeit der nicht benötigten Finanzierungsmittel an die Firma.

Die Pensionszusage bietet außerdem beachtliche Vorteile:

  • Steuerstundung durch Bildung von Pensionsrückstellungen
  • in der Finanzierung jederzeit völlig flexibel
  • interne Kapitalbildung
  • steuerlicher Zufluss erst bei Leistungsbezug
  • besonders geeignet für höhere Versorgungsziele

Durch die Erteilung einer Pensionszusage geht die GmbH eine Verpflichtung ein, die mit bestimmten Risiken verbunden ist, wie zum Beispiel einer frühzeitigen Zahlung der lebenslangen Witwen- oder Berufsunfähigkeitsrente (finanzielle Risiken) oder das Auffüllen der Pensionsrückstellungen als Barwert (bilanzielle Risiken). Um die finanziellen Folgen dieser Risiken für die GmbH auszulagern, schließt die GmbH eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab.

Mit der Rückdeckungsversicherung wird ein Vertragsverhältnis zwischen der GmbH und der Versicherung begründet. Das Bezugsrecht aus dieser Versicherung liegt ausschließlich bei der GmbH, die auch Versicherungsnehmerin und Beitragsschuldnerin ist. Der GGF ist lediglich versicherte Person, jedoch in diesem Rechtsverhältnis kein Vertragspartner. Aus der Rückdeckungsversicherung kann der GGF keine direkten Rechte ableiten. Da der GGF in der Regel keinen gesetzlichen Insolvenzschutz genießt, ist die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den versicherten GGF zur Sicherung seiner Ansprüche obligatorisch.

Zum Schließen der Versorgungslücke ist die betriebliche Altersversorgung in der Regel für den GGF attraktiver als die private Altersversorgung: Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stehen dem GGF grundsätzlich alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.

Ganz gleich, welche weitergehenden Versorgungslösungen zur Debatte stehen, es sollte in jedem Fall die Direktversicherung als Basis herangezogen werden.

Beim Abschluss einer Direktversicherung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer können die üblichen Grundsätze, wie sie für die Anerkennung von Pensionszusagen gelten außer Acht gelassen werden. Sie eignet sich daher sehr gut als Basisversorgung auch für Firmenneugründungen, sofern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der GmbH einen solchen Vertragsabschluss zulässt.

Da jedoch der Versorgungsbedarf des GGF sehr hoch ist, reicht die Dotierung bei der Direktversicherung nicht aus. Die Kombination der Direktversicherung mit einer rückgedeckten Pensionszusage oder einer rückgedeckten Unterstützungskasse ist sinnvoll.

Die Pensionszusage ist deshalb der gängigste Durchführungsweg, da dort flexibel Beiträge in die Altersversorgung investiert werden können. Es gibt quasi keinen gesetzlichen Höchstbeitrag. Möchte die Firma jedoch einen Bilanzausweis der Pensionsrückstellungen vermeiden, so steht auch der Durchführungsweg der Unterstützungskasse zur Verfügung.

Jeder Lösungsansatz beinhaltet wiederum verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, so dass die Versorgung individuell und flexibel aufgebaut werden kann. Die Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung können ganz nach dem individuellen Bedarf berücksichtigt werden.

In die Gesamtbetrachtung sollten auch andere Aspekte wie die Liquiditätsauswirkungen oder Fragen der Insolvenzsicherung einfließen. Auch an einen Inflationsausgleich bzw. eine Wertsicherung der Zusage sollte gedacht werden.

Hier ist es einfach wichtig, sich professionelle Beratung zu holen.

Die Pensionszusage
Die Pensionszusage ist dem Grunde nach ein Versprechen des Arbeitgebers (GmbH) gegenüber seinem Arbeitnehmer (hier GGF), betriebliche Versorgungsleistungen zu zahlen. Die Pensionszusage ist mit Abstand der flexibelste Weg der betrieblichen Altersversorgung und zudem der einzige mit Rückflussmöglichkeit der nicht benötigten Finanzierungsmittel an die Firma.

Die Pensionszusage bietet außerdem beachtliche Vorteile:

  • Steuerstundung durch Bildung von Pensionsrückstellungen
  • in der Finanzierung jederzeit völlig flexibel
  • interne Kapitalbildung
  • steuerlicher Zufluss erst bei Leistungsbezug
  • besonders geeignet für höhere Versorgungsziele

Durch die Erteilung einer Pensionszusage geht die GmbH eine Verpflichtung ein, die mit bestimmten Risiken verbunden ist, wie zum Beispiel einer frühzeitigen Zahlung der lebenslangen Witwen- oder Berufsunfähigkeitsrente (finanzielle Risiken) oder das Auffüllen der Pensionsrückstellungen als Barwert (bilanzielle Risiken). Um die finanziellen Folgen dieser Risiken für die GmbH auszulagern, schließt die GmbH eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab.

Mit der Rückdeckungsversicherung wird ein Vertragsverhältnis zwischen der GmbH und der Versicherung begründet. Das Bezugsrecht aus dieser Versicherung liegt ausschließlich bei der GmbH, die auch Versicherungsnehmerin und Beitragsschuldnerin ist. Der GGF ist lediglich versicherte Person, jedoch in diesem Rechtsverhältnis kein Vertragspartner. Aus der Rückdeckungsversicherung kann der GGF keine direkten Rechte ableiten. Da der GGF in der Regel keinen gesetzlichen Insolvenzschutz genießt, ist die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den versicherten GGF zur Sicherung seiner Ansprüche obligatorisch.

Steuerliche Voraussetzungen

Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (in der Regel GmbH) kann eine Pensionszusage mit steuerlicher Wirkung erteilt werden. Mit der Pensionszusage wird die arbeitsrechtliche Grundlage zur Schaffung einer betrieblichen Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer geregelt. Die Pensionszusage wird in Ergänzung zum Anstellungsvertrag erteilt.

Die Finanzverwaltung stellt bei diesem Personenkreis jedoch besonders hohe Anforderungen für die steuerliche Anerkennung, da Gesellschafter-Geschäftsführer die Geschicke ihrer Firma maßgeblich beeinflussen.

Formale Anforderungen:

  • steuerlich anerkanntes Arbeitverhältnis
  • Schriftform
  • Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)
  • Gesellschafterbeschluss
  • Klarheit

Inhaltliche Anforderungen:

  • Angemessenheit
  • Erdienbarkeit
  • Ernsthaftigkeit
  • Finanzierbarkeit
  • Üblichkeit

Die versicherungsrechtlichen Belange werden regelmäßig im Rahmen einer Rückdeckungsversicherung abgedeckt.

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