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Zuschüsse – Fördermittel, die Sie nicht zurückzahlen müssen

Was ist ein Zuschuss?

Ein Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Förderung, die Bund, Länder oder die EU vergeben, um Investitionen, Gründungen oder Innovationen zu unterstützen. Im Gegensatz zu einem Kredit handelt es sich beim Zuschuss um geschenktes Geld, das jedoch zweckgebunden eingesetzt werden muss.

Kurz gesagt: Zuschüsse sind die angenehmste Art der Förderung – Sie investieren, der Staat hilft mit, und niemand will das Geld zurück.

Wer kann Zuschüsse erhalten?

  • Existenzgründerinnen und Gründer
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Kommunen, Vereine und Forschungseinrichtungen
  • In bestimmten Fällen auch Privatpersonen (z. B. für energetische Sanierung oder Weiterbildung)

Praxis-Tipp: Förderstellen bevorzugen Antragsteller mit klaren Projektzielen und sauberer Dokumentation. Eine gute Vorbereitung entscheidet oft über Bewilligung oder Ablehnung.

Wofür werden Zuschüsse gewährt?

  • Digitalisierung & IT-Sicherheit
  • Investitionen in Maschinen, Anlagen und Gebäude
  • Forschung & Entwicklung (FuE)
  • Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
  • Weiterbildung und Personalentwicklung
  • Existenzgründung & Unternehmensaufbau

Weitere Lesetipps: „Zuschuss Digitalisierung KMU“, „Zuschuss Investition 2026“ und „Zuschuss Weiterbildung Mitarbeiter

Wie hoch ist die Förderung?

Förderzweck Förderquote Max. Betrag
Digitalisierung (go-digital, Digitalbonus) 30 – 50 % bis 50.000 €
Forschung & Entwicklung 50 – 70 % bis 500.000 €
Energie & Nachhaltigkeit 40 – 60 % bis 250.000 €
Existenzgründung & Beratung 50 % bis 16.000 €

Voraussetzungen für Zuschüsse

  1. Das Projekt hat noch nicht begonnen (keine Rechnungen vor Antragstellung).
  2. Das Vorhaben ist wirtschaftlich sinnvoll und öffentlich relevant.
  3. Es wird nachweislich dokumentiert und fristgerecht abgerechnet.
  4. Der Antrag erfolgt über das zuständige Förderportal (z. B. KfW, BAFA, Landesbank).

Tipp: Viele Programme verlangen eine vorherige Beratung – die oft selbst bezuschusst wird.

Regionale Zuschüsse

Die Förderlandschaft in Deutschland ist stark regional geprägt. Beispiele:

  • Bayern: Digitalbonus Bayern, Innovationsgutschein
  • NRW: Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
  • Berlin: GründungsBONUS
  • Sachsen: InnoStartBonus
  • Bundesweit: go-digital, BAFA-Förderung, ZIM

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Zuschuss

Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Kredit?

Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, ein Kredit schon. Beide können kombiniert werden, um größere Projekte zu finanzieren.

Kann man mehrere Zuschüsse gleichzeitig beantragen?

Ja, aber Doppelförderung ist ausgeschlossen. Das heißt: derselbe Zweck darf nicht mehrfach bezuschusst werden.

Wie lange dauert die Bewilligung eines Zuschusses?

Die Bearbeitung dauert meist 4 – 12 Wochen. EU-Programme oder größere Projekte können länger benötigen.

Muss ich einen Zuschuss versteuern?

In den meisten Fällen ja, da Zuschüsse als Betriebseinnahmen gelten. Eine steuerliche Beratung wird empfohlen.

Fazit

Ein Zuschuss ist die attraktivste Form der Förderung: kein Darlehen, keine Rückzahlung, volle Wirkung. Mit guter Vorbereitung, einem klaren Projektplan und sauberer Antragstellung lassen sich erhebliche Mittel gewinnen – besonders für KMU, Gründer und Innovationsprojekte.

Merksatz: Wer früh plant, bekommt mehr Geld. Wer wartet, bekommt Formulare.

Strukturierung der Zuschussförderung

Es gilt betriebswirtschaftlich die Förderung von Investitionen und Kosten zu unterscheiden. 

Die Investitionsförderung reduziert die Kapitalbindung im Anlagevermögen eines Unternehmens und schafft somit Kostenersparnisse in den Zinsen und der AfA. In der Vergleichsrechnung wird entweder nur die Ersparnis selbst betrachtet oder zusätzlich der Effekt, der mit der zusätzlichen Liquidität im Unternehmen erreicht werden kann. (Bei 1/3 Zuschuss könnte man drei Projekte finanzieren, statt zweier Projekte ohne Förderung). Diese Zusatzeffekte können erhebliche Ergebnisverbesserungen aufzeigen. Dabei sollte beachtet werden, dass zwischen Planung und Realisierung immer noch die Frage des Marktes und des Kundenverhaltens steht. Eine Renditeberechnung sollte nicht auf der "hätte-gehabt-haben-mögen"-Basis erfolgen.

Die Kostenförderung ist eine typischer Zuschussfall. Hierbei "übernimmt" die öffentliche Hand einen Teil der Kosten eines Vorhabens. Für Unternehmen ist die Kostenförderung meist sehr interessant, da hier auch die Personalkosten gefördert werden. Diese können sonst weder aktiviert, noch anders in Ansatz gebracht werden. Damit ist die Kostenförderung direkt ergebnisverbessernd. Mit 50.000 Euro Kostenzuschuss erhöht sich das Betriebsergebnis um den gleichen Betrag. Bei manchem Unternehmen ist dieser kleine Betrag schon ein zweistelliger Prozentbetrag des Jahresgewinnes.

Welche Förderanlässe werden besonders mit Zuschuss gefördert?

  • Existenzgründung
  • Existenzaufbau
  • Betriebsgründung
  • Betriebserweiterung
  • Beteiligung an Unternehmen
  • Kooperation (++)
  • Erwerb von Maschinen und Geräten
  • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (++)
  • Umweltschutzmaßnahmen
  • Forschung und Entwicklung (FuE)
  • Unternehmensberatung (++)
  • Schulungsmaßnahmen (++)
  • Export
  • Ausländische Kapitalanlagen
  • Messeunterstützung (++)
  • Internationale Projekte (++)
  • Konsolidierung

Die mit (++) markierten Förderanlässe werden überwiegend mit Zuschüssen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Es sind Zuschüsse bis zu 75 Prozent möglich, wobei der gängige Anteil bei 30 bis 50 Prozent liegen wird.

Besonders ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Förderung zu erwähnen. Die Bemessungsgrundlage kann bei der Berücksichtigung von Pauschalaufschlägen wesentlich größer sein als die tatsächlichen Kosten.
Dadurch wird auch der tatsächliche Anteil der Förderung größer. Wenn Sie beispielsweise einen Aufschlag von 80 Prozent auf Kosten erreichen, dann werden nicht 50 von 100 Prozent, sondern 50 von 180 Prozent gefördert.

Somit steigt der tatsächliche Anteil von 50 auf 90 Prozent. Auf der anderen Seite gibt es auch Kürzungsbeträge, die es zu vermeiden gilt. Diese fallen beispielsweise an, wenn Sie einen nicht zugelassenen Berater (einen Makler oder Kreditvermittler) mit der Beantragung von Zuschüssen beauftragen. Da diese Unternehmen direkt aus der Förderung eine Zuwendung erhalten, wird genau dieser Betrag an der Förderung gekürzt.

Zuschüsse bewegen sich meist bei einem Gesamtvolumen von 250.000 bis fünf Millionen Euro. Insbesondere bei Entwicklungsvorhaben im großtechnischen Maßstab können sehr große Werte erreicht werden.

Wann macht eine Zuschussbeantragung Sinn?

Es sind immer Aufwand und Nutzen gegenüber zu stellen. Eine Antragstellung ist ein Zusatzaufwand. Je weniger Unterlagen im Unternehmen bereits vorhanden sind, weil Sie beispielsweise aus dem Bauch entscheiden, umso mehr Arbeiten fallen im Rahmen einer Antragstellung an.

Bei Betreiben einer Unternehmensberatung kann man immer einen Antrag stellen. Das Formular ist einfach und zweiseitig. Zusätzlich wird der Bericht inhaltlich geprüft. Dadurch ergibt sich ein Zusatznutzen. Gleiches beziehungsweise Ähnliches gilt bei allen Förderanlässen die oben mit (++) gekennzeichnet wurden.

Bei allen anderen Förderanlässen sollte das Vorhaben auf zwei bis drei DIN A4 Seiten zusammengefasst werden.

Eine Beantragung macht genau dann Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, das Vorhaben (Projekt) in einer Richtlinie "unterzubekommen".

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