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Factoring: Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Einsatz von Factoring
An den Einsatz von Factoring sind bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, die ein Unternehmen erfüllen muss. Generelle Grundlage für den Einsatz von Factoring und den Abschluss des Factoring-Vertrages ist, dass noch keine Forderungsabtretung oder andere Rechte Dritter bestehen. Ansonsten ist ein Einsatz von Factoring nicht möglich.
Generell gilt: Factoring eignet sich nur für gesunde Unternehmen, es dient nicht als Mittel zur Sanierung für angeschlagene Unternehmen. Ein Factoring-Institut legt vor allem Wert auf die Erträge und Absatzfähigkeit der Waren und Dienstleistungen und weniger auf die Kapitalkraft des Unternehmens.
Der Einsatz von Factoring eignet sich für Unternehmen mit hohen Außenständen und geringer Eigenkapitalquote, die beim Einkauf durch Skontierung Geldsparen können. Die Unternehmen sollten einen Mindestumsatz von 1 bis 1,5 Millionen Euro haben, manche Factoring-Institute bieten aber auch Factoring für Unternehmen mit geringeren Umsätzen an.
Des Weiteren sollte das Unternehmen nur oder überwiegend gewerbliche Abnehmer haben und Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen im Inland und 120 Tagen im Ausland einräumen. Die Forderungen dürfen also keinen langfristigen Charakter haben. Der Abnehmerkreis des potentiellen Factoring-Kunden sollte möglichst keiner hohen Fluktuation unterliegen.
Die Rechnungsgröße der Forderungen sollte eine Mindesthöhe von etwa 250 Euro betragen. Die Leistungen müssen bereits vollständig erbracht sein und es sollten ihnen keine Gegenleistungen entgegenstehen. Branchen mit hoher Bonität sind bei Factoring-Instituten besonders beliebt.
Der Einsatz von Factoring ist nicht in jeder Branche möglich. Insbesondere ist Factoring für mittelständische Produktions- und Großhandelsunternehmen geeignet. Auch im Dienstleistungsbereich wird zunehmend Factoring eingesetzt, hier muss aber individuell geprüft werden, ob ein Einsatz von Factoring möglich ist. In der Baubranche ist der Einsatz von Factoring so gut wie ausgeschlossen.
Der Einsatz von Factoring ist auch nicht bei allen Produkten geeignet. Insbesondere eignet sich Factoring für Unternehmen die fungible Verbrauchsgüter, in der Regel aus Serien- und Massenproduktionen, herstellen und vertreiben. Waren, bei denen auf individuelle Kundenwünsche eingegangen wird, eignen sich nur bedingt für das Factoring. Auch in Branchen mit hohen Reklamationszahlen oder bei Projektgeschäften ist der Einsatz von Factoring nicht möglich. Das gleiche gilt für Forderungen, die mit erheblichen Risiken verbunden sind. Ausgeschlossen werden zudem in der Regel Forderungen mit Rückgaberechten oder Forderungen an private Kunden.
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Kosten des Factorings
Der Einsatz von Factoring bringt für den Factoring-Kunden natürlich neben den Vorteilen auch Kosten mit sich. Die Vergütung umfasst dabei mehrere Komponenten und ist letztendlich abhängig von der tatsächlichen Ausgestaltung des Factorings.
Die Gebühr für den Ankauf der Forderungen (inkl. Übernahme des Delkredererisikos) und das Erbringen der Dienstleistungen beträgt für Außenstände im Inland zwischen 0,8 bis 1,5 Prozent vom angekauften Forderungsbestand (des Bruttoumsatzes), für Außenstände im Ausland das Doppelte. Diese Gebühr bezeichnet man als Factoring-Gebühr. Die Höhe der Gebühr wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, zu denen unter anderem die Zahl der Kunden und Rechnungen, die Zahl der Rechnungsgrößen, die Branche und die Forderungslaufzeiten und die Art des Factoring-Vertrages gehören.
Hinzu kommen laufzeitabhängige Zinsen, die zwischen der Auszahlung des Kaufpreises und der Zahlung der Forderung bzw. bis zur Fälligkeit der Forderung berechnet werden. Normalerweise ist der Zinssatz in etwa so hoch wie die Zinskonditionen, die Geschäftsbanken für Kontokorrentkredite berechnen.
Weiter werden dem Factoring-Kunden die Bonitätsprüfung und Überwachung der Debitoren in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden unter der sog. Limitprüfungsgebühr.
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