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Kfz-Versicherung

Betrieblich und privat: Die Kfz-Versicherung

Um ihr Fahrzeug abzusichern gibt es neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch die Möglichkeiten der Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug Pflicht und muss schon zur Zulassung vorgewiesen werden. Normalerweise deckt diese nur Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden. Nicht nur die Schäden am Auto, sondern auch die an den Insassen des Fahrzeugs sowie an Fußgängern und Radfahrern, sind mit der Haftpflichtversicherung gedeckt. Damit ist zumindest deren Kostendeckung und für den Inhaber der Versicherung die finanzielle Entlastung gewährleistet.


Für einen Schadensfall am eigenen Fahrzeug kann mit einer Kaskoversicherung vorgesorgt werden.

Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden die durch Sturm, Brand, Hagel, Wildunfälle, Glasbruch oder Diebstahl hervorgerufen werden. Diese Versicherungsform wird häufig zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Allerdings ist man durch die Teilkaskoversicherung nicht gegen Schäden versichert, die durch einen selbst verschuldeten Unfall passieren. Für diesen Fall gibt es die Vollkaskoversicherung. Sie beinhaltet die Bestandteile der Teilkaskoversicherung sowie Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus. Sollte es zu einem Unfall kommen, zahlt die Versicherung die Reparaturen bzw. den Ersatz des Fahrzeugs im Falle des Totalschadens.

Aus der Versicherung ausgenommen ist die grobe Fahrlässigkeit, das bedeutet, dass die Versicherung nicht zahlt, sollte der Unfall in einem solchen Zustand passiert sein (nahes Auffahren auf der Autobahn, Alkoholeinfluss, usw.).


Das Problem bei einem umfassenden Versicherungsschutz ist meistens jedoch die Prämienbelastung, welche vor allem für Vollkaskoversicherungen meist sehr hoch ist. Generell richtet sich die Versicherungssumme nach Fahrzeugführer und nach dem Fahrzeug selber. So gibt es verschiedene Risikoklassen: ein männlicher Fahranfänger mit einem Leistungsstarken Fahrzeug wird eine deutlich höhere Summe zu zahlen haben als jemand der einen Kleinwagen fährt und auf jahrelange Fahrerfahrung zurückgreifen kann. Wer jedoch lange schadensfrei bleibt, wird zurückgestuft - die Beitragskosten sinken dann über den sogenannten Schadensfreiheitsrabatt. Zusätzlich lassen sich die Beiträge durch eine vorher vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall erheblich senken.

Welche Versicherungsform man wählt, sollte vom Gebrauch des Fahrzeugs sowie der Notwendigkeit des Fahrzeug abhängen. Wer als Selbstständiger viel unterwegs ist und und das Fahrzeug braucht, um z.B. zu Kunden zu fahren, sollte eine Vollkaskoversicherung abschließen. Für den privaten Gebrauch reicht sicherlich auch eine Teilkaskoversicherung.

Wer Fahrzeuge als Firmenwagen anmeldet und diese auch seinen Angestellten zur Verfügung stellt, unterliegt anderen Bedingungen. Der Unternehmer muss dann die Arbeitnehmer, für die die Versicherung gelten soll, in der Police angeben. Die Nutzung der Fahrzeuge (Privatfahrten, Fahrten im Ausland, usw.) sollte zusätzlich vertraglich geregelt werden.

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