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Welche Zusatzversicherungen sind möglich?

Durch das Abschließen einer Hinterbliebenversicherung, wird im Todesfall des Einzahlers in die Rürup-Rente der monatliche Betrag auf den Ehepartner überschrieben. 

Neben der Hinterbliebenenabsicherung kann die Rürup-Rente - wenn dies vertraglich vereinbart wird - in einem gewissen Umfang auch die ergänzende Absicherung für den Fall des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen.

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