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Betriebskostenversicherung

Die Betriebskostenversicherung richtet sich an Selbstständige und Freiberufler, die monatliche, betriebliche Fixkosten zu decken haben. Damit gemeint sind Mieten für Büroräume, Strom- und Wasserkosten oder die Gehälter von Angestellten.

Für Unternehmer lohnt sich die Betriebskostenversicherung vor allem dann, wenn ihr Betrieb sehr personenabhängig ist, d.h., dass das Unternehmen ohne ihn nicht funktioniert. Denn ein produzierender Betrieb läuft auch eine Zeit lang ohne den Chef weiter, bei Dienstleistungsunternehmen, oder in medizinischen und beratenden Berufen kann ein Betrieb nicht lange allein funktionieren. Denn sollte der Unternehmer für längere Zeit krank werden, liegt der Betrieb erst mal brach und erwirtschaftet keine Einkünfte. Die laufenden Kosten müssen aber trotzdem beglichen werden.

Die Nettoeinkünfte bzw. den eigenen Lohn kann sich der Unternehmer/ Selbstständige durch eine Krankentagegeldversicherung auszahlen lassen. Um in dieser Zeit die betrieblichen Kosten zu bestreiten, ist eine Betriebskostenversicherung sinnvoll. Sie bezahlt laufende Kosten wie Miete und Gehälter, aber auch – je nach Versicherung – Leasing-Gebühren und Abschreibungen. Oft ist es auch sinnvoll in die Versicherung die Bezahlung einer externen Ersatzkraft mit einzuschließen. Denn ein längerer Ausfall kann auch zum Verlust von Kunden oder der Konkurrenzfähigkeit führen.


Sollte die Krankheit zu einer Berufsunfähigkeit führen, umfassen die meisten Versicherungen zudem die Kosten für eine Betriebsschließung, insbesondere Notar-, Makler- und Gutachtergebühren. Eine Berufsunfähigkeitsrente muss jedoch privat abgeschlossen werden, diese Versicherungsleistung beinhaltet die Betriebskostenversicherung nicht.

Normalerweise ist der Zeitraum, in dem die Kosten durch die Versicherung getragen werden, auf ein Jahr beschränkt. Dieser kann jedoch individuell abgeschlossen werden. Die Kosten der Versicherung berechnen sich aus den durchschnittlichen betrieblichen Kosten und dem vereinbarten Deckungszeitraum.

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