Kann man sich trotz privater Schulden selbstständig machen?
Deutschland ist ein Gründerland. Vor allem junge Menschen träumen davon, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen. So gaben in einer Befragung der Bertelsmann Stiftung 40 Prozent der 14- bis 25-Jährigen an, Interesse an einer Firmengründung zu haben. Der Wunsch, ein Angestelltenverhältnis hinter sich zu lassen – oder gar nicht erst aufzunehmen – ist dabei von einer Vielzahl von Wunschvorstellungen geprägt. So wird die Selbstständigkeit häufig mit mehr finanzieller und kreativer Freiheit gleichgesetzt. Auch träumt so mancher davon, sein eigener Chef zu sein und nur Projekte umzusetzen, die zu den individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen passen. Allerdings kann der Schritt in die Selbstständigkeit umso schwieriger werden, wenn noch finanzielle Altlasten in Form privater Schulden existieren. Zwar machen diese eine Gründung nicht unmöglich. Jedoch kommen auf die Gründer und Gründerinnen ein paar zusätzliche Hürden zu.
Darum ist ein Blick auf die Chancen und Risiken entscheidend
Die gute Nachricht vorneweg: Der Gesetzgeber legt einer Gründung trotz Selbstständigkeit keine sprichwörtlichen Steine in den Weg. Folglich ist es möglich und erlaubt, sich trotz finanzieller Verpflichtungen gegenüber Gläubigern selbstständig zu machen. Ob dieser Schritt jedoch sinnvoll ist, muss gründlich überdacht werden – vorzugsweise mit einer umfassenden Gegenüberstellung der voraussichtlichen Chancen und Risiken.
Zunächst sollte dabei eine Überlegung im Vordergrund stehen: Die Selbstständigkeit kann die eigene finanzielle Lage noch einmal völlig auf den Kopf stellen. Und das aus mehreren Gründen: Insbesondere zu Beginn der Selbstständigkeit sind Einnahmen noch unsicher. Sie kommen oft sporadisch und teils über Wochen oder Monate gar nicht. Obwohl vielleicht noch regelmäßige Geldeingänge fehlen, müssen dennoch Investitionen getätigt werden. Seien es Kosten für neue Gerätschaften, Büroräume oder Mitarbeiter. Nicht immer haben Gründer und Gründerinnen ausreichend Rücklagen in der Hinterhand, um die entstehende Finanzlast stemmen zu können. Das gilt insbesondere dann, wenn private Schulden das Konto zusätzlich belasten.
Aufgrund dieser Faktoren muss realistisch darüber nachgedacht werden, ob sich eine Gründung tatsächlich lohnt. Dabei sind sowohl ein zu großer Optimismus als auch ein übermäßiger Pessimismus fehl am Platz.
Schließlich bedeuten Schulden nicht, dass eine Gründung zwangsläufig scheitert. Vielmehr kommt es darauf an, wie hoch die Verbindlichkeiten ausfallen, wie sie überhaupt entstanden sind und ob eine Rückzahlung im Bereich des Möglichen liegt. Wer lediglich ein paar Ratenkredite mit ungünstigen Konditionen abzuzahlen hat, kann etwa darüber nachdenken, diese zusammenfassen zu lassen. Dafür lässt sich eine Umschuldung online berechnen. Dieser Schritt kann einerseits dabei helfen, die Übersicht über zu bestreitende Kosten zu behalten. Andererseits kann eine Umschuldung die Zinslast und damit die zu zahlende Gesamtsumme verringern.
Welche Risiken können bei einer Gründung trotz Schulden drohen?
Zwar sind private Schulden kein absolutes Hindernis, um sich selbstständig zu machen. Wer allerdings verschuldet ist, sieht sich mit einigen Risiken konfrontiert: So könnten Gläubiger bei Zahlungsschwierigkeiten Druck machen und dadurch die finanzielle Lage während der Unternehmensgründung noch verschlimmern. Ebenso muss bedacht werden, dass sich die Aufnahme eines Kredits mit einem negativen SCHUFA-Eintrag umso schwieriger gestaltet. Bei einer Gründung trotz Schulden können private Sicherheiten wie eine Bürgschaft gefährdet sein. Zudem kann der psychische Druck durch die finanzielle Dauerbelastung deutlich ansteigen. Daraus resultieren unter Umständen gesundheitliche Probleme, die wiederum den Erfolg in der Selbstständigkeit in Mitleidenschaft ziehen können.
Gleichzeitig birgt die Gründung natürlich auch Chancen. So besteht die Möglichkeit, sich von klassischen Arbeitgebern unabhängig zu machen und mit einer guten Businessidee schneller aus den Schulden herauszukommen als mit einer festgefahrenen Jobsituation. Daher ergibt es Sinn, sich darüber zu informieren, wann die Schulden zum tatsächlichen Stolperstein werden. Auch hier gibt es eine gute Nachricht: In Deutschland ist die Gründung nicht an Bonitätsauskünfte gekoppelt. Das bedeutet, man darf sich trotz Schulden und sogar mit einem negativen SCHUFA-Eintrag oder einer laufenden Pfändung selbstständig machen.
Wer jedoch nicht nur verschuldet ist, sondern einen negativen SCHUFA-Score oder gar eine Privatinsolvenz vorweist, muss mit zusätzlichen Hürden rechnen. Beispielsweise macht ein negativer Vermerk in der SCHUFA die Kapitalbeschaffung schwierig. Schließlich steigt das Risiko, dass Banken und andere Finanzinstitute die Kreditvergabe aufgrund eines hohen Ausfallrisikos verweigern. Besteht eine laufende Privatinsolvenz, ist der Weg in die Selbstständigkeit nur mit der Genehmigung eines Treuhänders möglich. Dieser prüft das Gründungskonzept sowie den damit einhergehenden Businessplan gründlich. Nur wenn die Geschäftsidee aus seiner Sicht erfolgversprechend ist, liegt die Gründung im Bereich des Möglichen.
Achtung: Ein Sonderfall entsteht, wenn bereits eine Regelinsolvenz als Unternehmer vorliegt. Dann ist eine Neugründung mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Oft ist sie nur als Nebenerwerb realistisch.
Wie man die Gründung trotz Schulden optimal vorbereitet
Der Plan steht: Trotz privater Schulden soll es in die Selbstständigkeit gehen. Damit dieses Unterfangen gelingen kann, ist die richtige Vorbereitung entscheidend. Dabei spielen folgende Schritte eine wesentliche Rolle:
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| Ein vollständiger und vor allem realistischer Überblick Noch bevor man sich als Selbstständiger beim Gewerbeamt – oder als Freiberufler beim Finanzamt – anmeldet, ist eine Bestandsaufnahme der eigenen Situation gefragt. Sie sollte folgende Fragen umfassen: Wie hoch sind die aktuellen Schulden? Bei wem bestehen die Verbindlichkeiten? Wie fallen die derzeitigen Einnahmen und Ausgaben aus? Existieren laufende Pfändungen oder |
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| Die konkrete Geschäftsidee Besteht Klarheit über die eigene finanzielle Situation, geht es daran, die Businessidee zu konkretisieren. Wichtig ist dabei, dass sie sowohl tragfähig als auch realistisch umsetzbar ist. Die folgenden Fragen sollten geklärt werden: Ist der Weg in die Selbstständigkeit auch mit wenig oder keinem Eigenkapital möglich? Gibt es überhaupt eine Nachfrage nach dem geplanten Angebot? Reichen vorhandene Kenntnisse aus oder sind Fortbildungen nötig? Wie funktioniert die Kundengewinnung – und das möglichst kostengünstig? |
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| Der Businessplan und die Liquiditätsvorschau Der nächste Schritt besteht darin, einen übersichtlichen Businessplan zu erstellen. Dieser ist nicht nur notwendig, um im Fall einer Privatinsolvenz den Treuhänder zu überzeugen oder bestimmte Förderungen zu erhalten. Er hilft ebenfalls dabei, den Überblick über die eigene Geschäftsidee zu behalten. Zu den wichtigsten Fakten, die der Businessplan enthalten sollte, gehören dabei: das konkrete Angebot, die anvisierte Zielgruppe und die preisliche Gestaltung die Startkosten sowie die laufenden Ausgaben die voraussichtlichen Einnahmen der persönliche Finanzbedarf Insbesondere bei vorhandenen Schulden muss bereits aus dem Businessplan ersichtlich sein, ob die Businessidee überhaupt dazu geeignet ist, die privaten finanziellen Verpflichtungen zu decken. |
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| Die Kommunikation mit den Gläubigern Die letzte Etappe bei einer Gründung trotz Schulden fühlt sich oft am schwersten an. Denn die Gläubiger müssen über den Schritt in die Selbstständigkeit informiert werden. Entweder um vorhandene Verpflichtungen in der Startphase auszusetzen oder um neue Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Damit sich die Gläubiger möglichst kooperativ zeigen, ist es essenziell, ihnen ein ehrliches, transparentes und solides Konzept vorzulegen. Ebenso muss die Bereitschaft zur Rückzahlung der bestehenden Schulden klar signalisiert werden. |
