<< Themensammlung Societas Europeaea (SE)

Societas Europaea (SE)

Vor- und Nachteile der SE

Vorteile

  • Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur mit Hilfe einer Europa AG möglich. Waren bisher in jedem Land Tochtergesellschaften für den Vertrieb notwendig, genügt nun eine Europa AG, die den Vertrieb für ganz Europa abwickeln kann. Einsparung von Verwaltungskosten ist dadurch möglich.
  • Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verlegung des Sitzes der SE
  • Mit einer SE besteht die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Fusion von Aktiengesellschaften.
  • Die Firmierung als SE signalisiert Internationalität und Prestige und kann als eine Art Marke eingesetzt werden.
  • Bei der Gründung kann zwischen dem zweigliederigen System aus Aufsichtsrat und Vorstand und dem eingliedrigen System bestehend aus einem Verwaltungsrat gewählt werden.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Umfirmierung einer Aktiengesellschaft in eine SE.

Nachteile

  • Die rechtlichen Risiken der SE sind bisher noch schwer einzuschätzen.
  • Aufgrund des deutschen Mitbestimmungsrechts sind deutsche Unternehmen für ausländische Unternehmen für eine gemeinsame Gründung einer SE weitgehend uninteressant.
  • Trotz der Bezeichnung Europa AG gibt es keine einheitliche Rechtsform für alle Mitgliedstaaten, denn das nationale Recht hat immer noch großen Einfluss auf die Ausgestaltung der SE. Eine vorherige Prüfung der jeweiligen nationalen Sonderregelungen und ihres Einflusses auf die SE ist demnach unersetzlich.

Societas Privata Europaea

Mit der für Juli 2010 geplanten neuen Rechtsform der Europäischen Privatgesellschaft will auch die EU kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geben grenzübergreifen zu agieren.

Da es in vielen einzelnen Staaten möglich gemacht wurde Unternehmen mit einem Mindestkapital von einem Euro zu gründen, hat auch die EU Bestrebungen den Unternehmen ihrer Mitgliedsstaaten die schnellere und einfachere Gründung zu ermöglichen. Das Ziel ist, den bürokratischen Aufwand für europaweites Handeln zu minimieren und ggf. die Gründung von Tochtergesellschaften im europäischen Ausland zu vereinfachen.

Die wichtigsten Kriterien sind, dass das Unternehmen den Sitz in einem der EU-Staaten hat und das spezielle gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Arbeitnehmerrechte, dem Gesetz des jeweiligen Staates entsprechen. Die Registrierung erfolgt nach europäischen Richtlinien, soll aber elektronisch möglich sein. 

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