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Fragen und Antworten zur Limited

Ist es notwendig, eine Limited, die nur als Komplementär einer Ltd. & Co KG fungiert, ins deutsche Handelsregister eintragen zu lassen?

Solange eine Limited nur als Komplementär fungiert und keinen eigenen Geschäftsbetrieb aufnimmt, muss sie nicht ins Handelsregister eingetragen werden, da sie als Komplementärin nicht gewerblich tätig ist.

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