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Fragen und Antworten zur Limited
Hat man durch die Gründung einer Limited steuerliche Vorteile?
Die Gründung einer Limited in England bringt keinerlei Steuervorteile in Deutschland, wenn das Haupttätigkeitsfeld in Deutschland liegt, auch wenn viele Limited-Anbieter damit werben. Eine Limited, deren Haupttätigkeitsfeld in Deutschland liegt, unterliegt deutschem Steuerrecht. Man kommt also nicht in den Genuss des englischen Steuerrechts.
Da die Limited eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie in Deutschland zudem auch der Bilanzierungspflicht. Die Limited ist außerdem verpflichtet, in England einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung einzureichen. Gegenüber dem englischen Finanzamt ist außerdem ein Nachweis zu erbringen, dass die Limited in Deutschland steuerlich erfasst ist.
Wird dem englischen Finanzamt (HMRC Her Majesty Revenue and Customs) eine Bescheinigung vorgelegt, dass die Limited ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig ist (sog. Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes), wird in der Regel durch die HMRC eine Befreiung von der Abgabe einer Steuererklärung in England erteilt. Diese Befreiung gilt aber nicht, für die Einreichung des Annual Account zum Companies House.
Da die Limited eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie in Deutschland zudem auch der Bilanzierungspflicht. Die Limited ist außerdem verpflichtet, in England einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung einzureichen. Gegenüber dem englischen Finanzamt ist außerdem ein Nachweis zu erbringen, dass die Limited in Deutschland steuerlich erfasst ist.
Wird dem englischen Finanzamt (HMRC Her Majesty Revenue and Customs) eine Bescheinigung vorgelegt, dass die Limited ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig ist (sog. Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes), wird in der Regel durch die HMRC eine Befreiung von der Abgabe einer Steuererklärung in England erteilt. Diese Befreiung gilt aber nicht, für die Einreichung des Annual Account zum Companies House.
Weitere Fragen
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